Düsseldorf: Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bis 14. Februar verlängert
Die Stadt Düsseldorf hat die Allgemeinverfügung, die die Maskenpflicht in Altstadt, Stadtmitte und am Hauptbahnhof regelt, bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Damit muss am Hauptbahnhof (Konrad-Adenauer-Platz und Bertha von Suttner-Platz), von 6 bis 22 Uhr, und auf der Schadowstraße und Königsallee sowie in der Altstadt, von 10 bis 19 Uhr, eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes kontrollieren die Einhaltung.
Einzelheiten zur Allgemeinverfügung
Hier geht es zum Text der Allgemeinverfügung.
Anlage 1.
Anlage 2
Anlage 3
Erforderlich war die Allgemeinverfügung, da seit Mitte September die Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 immer noch in einem Maße stattfinden, dass die 7-Tages-Inzidenz über den im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen kritischen Werten liegt. Da das Tragen von Alltagsmasken ein medizinisch und rechtlich anerkanntes Mittel ist, wird durch die Allgemeinverfügung versucht die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Die Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken im Stadtgebiet wurde zum ersten Mal am 10. November veröffentlicht. Ursprünglich galt sie bis bis zum 30. November und wurde dann in Schritten bis 24. Dezember, dann 15. Januar 2021 und nun bis zum 14. Februar 2021 verlängert.