Düsseldorf: Ab Montag Home-Schooling und reduziertes Angebot in Kitas
Gemäß Coronaschutzverordnung gibt es an den Schulen ab Montag (11.1.) nur noch Distanzunterricht. Die Schüler*innen sollen zu Hause lernen und betreut werden. Wo immer es den Eltern möglich ist, sollen auch die Kindergartenkinder zu Hause bleiben. Die Kitas bieten ein reduziertes Angebot an, das in festen Gruppen stattfindet. Ziel der Maßnahmen, die bis zum 31. Janaur gelten, ist eine weitere Kontaktreduzierung zur Verhinderung weiterer Infektionen.
Kindertagesstätten
Das NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat festgelegt, dass die Kinder in Kindertagesstätten ab Montag (11.1.) ausschließlich in festen Gruppen betreut werden. Dadurch sollen Kontakte weiter reduziert werden.
Bei personellen Engpässen kann die wöchentliche Betreuungszeit der Kinder um zehn Stunden reduziert werden. Das Land appelliert an alle Eltern die Kinder zu Hause zu betreuen, wenn ihnen dies möglich ist. Wo dies nicht möglich ist, findet die Betreuung in den Kitas statt. Dabei wird nicht wie beim ersten Lockdown zwischen Kindern von sogenannten "systemrelevanten" Eltern und Kindern von Eltern anderer Einsatzgebiete unterschieden. Ein Nachweis über die Notwendigkeit einer Betreuung muss nicht erbracht werden.
Um die Kindergärten bei den zusätzlichen Hygienemaßnahmen zu unterstützen, sucht das Jugendamt Alltagshelfer*innen. Bedingung ist dafür die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses und der Nachweis einer Immunität gegen Masern. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.
Alle Beschäftigten in Kitas können sich bis zu den Osterferien bis zu sechsmal freiwillig und kostenlos auf eine Infektion mit Covid 19 testen lassen. Der Zeitpunkt der Testung frei wählbar.
Schulen
Von Montag (11.1.) bis zum 31. Januar ist der Präsenzunterricht in den Schulen ausgesetzt. Grundsätzlich wird es für alle Jahrgangsstufen nur Distanzunterricht geben. Diese Regelungen gelten auch für alle Abschlussklassen.
Die Kinder sollen nach Möglichkeit zu Hause betreut werden, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Die Belastung der Eltern wird wirtschaftlich abgefedert, indem das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Kinder der Klassen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können oder dies nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt nicht angeraten ist, werden im zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts bzw. der Ganztags in den Schulen betreut. Dabei findet kein regulärer Unterricht statt. Die Betreuungsangebote dienen nur dazu, den Schüler*innen, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.
Für Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z. B. in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
Wie bei den Kita-Beschäftigten können sich auch alle Mitarbeitenden an den Schulen bis zu den Osterferien bis zu sechs Mal kostenlos, anlasslos und zu einem frei gewählten Termin auf eine Infektion mit Covid 19 testen lassen.
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge für den Kita-Besuch im Januar werden ausgesetzt. Für die Beiträge zur Offenen Ganztagsschule (OGS) soll parallel verfahren werden.