Düsseldorf: Alltagsmaskenpflicht bis zum 15. Januar verlängert
Die Stadt Düsseldorf hat in einer Allgemeinverfügung die Maskenpflicht in den Bereichen Altstadt, Stadtmitte und am Hauptbahnhof festgelegt. Durch die aktuelle Infektionslage wurde diese Verfügung bis zum 15. Januar 2021 verlängert.
Die Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Teilen des Stadtgebietes ist über den 24. Dezember hinaus verlängert worden. Sie gilt nun bis Freitag, 15. Januar 2021, am Hauptbahnhof (Konrad-Adenauer-Platz und Bertha von Suttner-Platz), je von 6 bis 22 Uhr, und auf Schadowstraße und Königsallee sowie in der Altstadt, je von 10 bis 19 Uhr.
Einzelheiten zur Allgemeinverfügung
Hier geht es zum Text der Allgemeinverfügung.
Erforderlich war die Allgemeinverfügung, da seit Mitte September die Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 exponentiell anstiegen. Noch immer liegt die 7-Tages-Inzidenz über den im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen kritischen Werten. Das Tragen von Alltagsmasken ist ein medizinisch und rechtlich anerkanntes Mittel, die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Daher hat die Stadt Düsseldorf am 10. November eine Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken im Stadtgebiet veröffentlicht, die zunächst bis zum 30. November galt. Sie wurde dann bis zum 24. Dezember verlängert und ist nun bis zum 15. Januar 2021 gültig.