Düsseldorf: Waffenverbot am Hauptbahnhof vom 4. bis 6. Dezember
An verschiedenen Hauptbahnhöfen in NRW hat die Bundespolizei in der Vergangenheit bereits über Allgemeinverfügungen zeitlich begrenzte Waffenverbotszonen errichtet. Von Freitag, 4. Dezember, 16 Uhr, bis Sonntag, 6. Dezember, 8 Uhr, wird dies für den Düsseldorfer Hauptbahnhof der Fall sein. In diesem Zeitraum wird die Bundespolizei verstärkt nach Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art kontrollieren und bei Feststellung sicherstellen.
In den Abendstunden an den Wochenenden verzeichnet die Bundespolizei steigende Besucherzahlen am Hauptbahnhof Düsseldorf. Verstärkt treffen sich Personen im Alter zwischen 15 und 35 Jahren, die dort verweilen, Imbisse aufsuchen oder um von dort in andere Bereiche der Innenstadt zu fahren. Das führt nach polizeilicher Erfahrungen in den späten Abend- bzw. frühen Morgenstunden dazu, dass teilweise stark alkoholisierte Personen wieder den Hauptbahnhof aufsuchen. Oft ist dabei die Aggressionsschwelle gering und die Zahl der Gewaltstraftaten steigen. Da dabei vermehrt Waffen oder gefährliche Gegenstände im Spiel sind, wurde die zeitlich begrenzte Allgemeinverfügung verhängt.
Von Freitag, 4. Dezember, 16 Uhr, bis Sonntag, 6. Dezember, 8 Uhr, werden die Einsatzkräfte verstärkt nach Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art kontrollieren und bei Feststellung sicherstellen. Dabei geht es auch um gefährliche Gegenstände, die nicht durch das Waffengesetz erfasst sind. Dazu gehören Küchenmesser, Tapeziermesser oder auch Hammer.