Düsseldorf: Ver.di erzielt Tarifeinigung nun auch für den Nahverkehr
Nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst hatte die Gewerkschaft ver.di das Ziel, die Abschlüsse auch die die Mitarbeitenden des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Dies ist in Verhandlungen am 6. und 7. November gelungen. Wie die Gewerkschaft am Samstag mitteilt, konnte auch die Abschaffung der Entgeltgruppe 5a erreicht werden, in die das neueingestellte Fahrpersonal eingestuft wird.
Einigung auch für den Nahverkehr
In Dortmund hatten sich die Vertreter der Gewerkschaft ver.di mit der Delegation des kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV NW) getroffen, um einen neuen Tarifabschluss für den Nahverkehr in NRW zu verhandeln. Am Samstag konnten sich die Teilnehmer schließlich einigen, den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes auf den Nahverkehr zu übertragen. Damit erhalten die Mitarbeitenden auch die geforderte Corona-Prämie. Ver.di hat außerdem weitere Verbesserungen, wie die Anhebung der Jahressonderzahlung und die Abschaffung der umstrittenen Entgeltgruppe 5a zum 1. Februar 2021, erreicht. Die ver.di-Tarifkommission hat dem Ergebnis mehrheitlich zugestimmt.
Das wurde erreicht
Die Tabellenentgelte für die Beschäftigten im Nahverkehr sollen ab dem 1.4.2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, steigen. Ab dem 1.4.2022 wird der Lohn um weitere 1,8 Prozent angehoben. Die steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro wird im Verhältnis zur Arbeitszeit auch an die Mitarbeitenden im NRW-Nahverkehr ausgezahlt. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 30. März 2020 in Kraft. Er ist zum 31. Dezember 2023 erstmalig kündbar.
Peter Büddicker ist zufrieden mit dem Ergebnis, auch wenn nicht alle Ziele erreicht wurden
„Wir befinden uns mitten in der Corona-Pandemie in einer Ausnahmesituation. Vor diesem Hintergrund haben wir für den kommunalen Nahverkehr einen annehmbaren Tarifabschluss erzielt. Die Erfolge für die Beschäftigten liegen ganz klar in der Übernahme des Tarifergebnisses der Tarifrunde im öffentlichen Dienst, der Anhebung der Jahressonderzahlung um 5 Prozent sowie der Abschaffung der Entgeltgruppe 5a. Damit erhalten alle Beschäftigten noch dieses Jahr die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung. Außerdem haben wir uns darauf geeinigt, bereits im Jahr 2022 nötige Anpassungen in der Entgeltordnung gemeinsam anzugehen. Dass weitere Verbesserungen im Manteltarifvertrag, wie die Anpassungen der Ruhe- und Pausenzeiten, mit Blick auf die Entlastung der Beschäftigten jetzt nicht durchsetzbar waren, ist schmerzhaft, für deren Durchsetzung wären aber wohl weitere intensive Streikmaßnahmen notwendig gewesen. Wir werden spätestens 2023 das Thema der Entlastung weiter angehen,“ betont Peter Büddicker, Landesfachbereichsleiter Verkehr bei ver.di.
In Nordrhein-Westfalen gilt der Tarifvertrag Nahverkehr für rund 30.000 Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Dual Studierende fallen nicht unter den Tarifvertrag des Nahverkehrs.