Düsseldorf: Neue Piktogramme weisen auf die Maskenpflicht hin
Neben den Hinweisschildern zur Maskenpflicht werden die Düsseldorf*innen nun auch durch Piktogramme auf den Gehwegen und Plätzen darauf hingewiesen, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. Allerdings fragte sich so mancher Passant, was die Zeichnung bedeuten soll, bis man sie dann von der richtigen Seite aus betrachtet.
Von der falschen Seite aus gesehen wirkt es eher wie moderne Kunst, Foto: Karina Hermsen
Überall in Düsseldorf mit Maske
Die Piktogramme ergänzen die Beschilderung und sollen auf die allgemeine Maskenpflicht in Düsseldorf hinweisen. Nach der aktuellen Allgemeinverfügung (gültig ab 4.11.2020) muss überall auf Gehwegen und Plätzen Maske getragen werden. Ausnahmen gibt es nur in Parks. Die Regelung hat Kritik hervorgerufen, denn es heißt: "Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen.".
Der Oberbürgermeister ist für die allgemeine Maskenpflicht, die auch in allen öffentlichen Gebäuden und auch bei Besprechungen im Rathaus oder bei der Ratssitzung gilt
Klagen gegen die Maskenpflicht
Oberbürgermeister Stephan Keller erklärte die deutliche Intention, dass überall Maske getragen werden soll und dies sei damit ausgedrückt. Die Maske sei ein probates Mittel Infektionen zu verhindern und die aktuelle 7-Tages-inzidenz erfordere aktive Maßnahmen. Das sehen nicht alle Düsseldorfer*innen so und deshalb wurden bereits vier Eilanträge gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht eingereicht, in denen die Maskenpflicht beklagt wird. Das Gericht kündigte für Montag eine Entscheidung an.
Ordnungsdezernent Christian Zaum ist zuversichtlich, dass die Allgemeinverfügung rechts ist, da sie eine ausführliche Begründung enthält. Die Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) weisen derzeit Menschen, die die Mund-Nasen-Bedeckung nicht oder nicht korrekt tragen, auf den Verstoß hin. Bislang wurde noch kein Verwarngeld verhängt. Die Erfahrung der OSD-Mitarbeiter zeigt aber, dass sich sehr viele Menschen an die Maskenpflicht halten oder nach Hinweis einsichtig sind.
Ausnahmen für die Maskenpflicht
Die Ausnahmen für die Maskenpflicht gelten für Wälder, Parkanlagen wie Hofgarten, Schlosspark Benrath, Nord- und Südpark, Grünzüge wie der Grünweg Brückerbach, der in Garath NW oder der in Unterrath, Grünanlagen wie Albertussee, Mahnmalachse oder Werstener Deckel, Städtische Kleingartenanlagen, Friedhöfe außerhalb von Beerdigungen und sonstige Flächen außerhalb des Bebauungszusammenhangs wie etwa die Rheinwiesen jeweils unterhalb der Deichkrone. Die Liste zeigt die Gebiete im Stadtgebiet von Düsseldorf, wo keine Maskenpflicht gilt .
Die Allgemeinverfügung in voller Länge können sie hier nachlesen.