Düsseldorf: Stadt weitet Maskenpflicht wegen steigender Infektionszahlen aus
Die Maskenpflicht gilt ab Mittwoch (4.11.) mit Ausnahme von Parks und Wäldern im gesamten Stadtgebiet und ohne zeitliche Beschränkung. Die Stadt hat die Allgemeinverfügung angepasst, da die 7-Tages-Inzidenz mittlerweile auf über 200 gestiegen ist.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. Hintergrund der verschärften Maskenpflicht ist die so genannte Sieben-Tages-Inzidenz des Coronavirus, die derzeit in Düsseldorf bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Da das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet unspezifisch ist und die Ansteckungswege nicht nachvollzogen werden können, ist das Tragen der Maske das Mittel, Infektionen vorzubeugen.
In der ab Mittwoch geltenden Allgemeinverfügung heißt es: "Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen."
Die Ausnahmen gelten für Wälder, Parkanlagen wie Hofgarten, Schlosspark Benrath, Nord- und Südpark, Grünzüge wie der Grünweg Brückerbach, der in Garath NW oder der in Unterrath, Grünanlagen wie Albertussee, Mahnmalachse oder Werstener Deckel, Städtische Kleingartenanlagen, Friedhöfe außerhalb von Beerdigungen und sonstige Flächen außerhalb des Bebauungszusammenhangs wie etwa die Rheinwiesen jeweils unterhalb der Deichkrone. Die Liste zeigt die Gebiete im Stadtgebiet von Düsseldorf, wo keine Maskenpflicht gilt .
Die Schilder, die bislang auf die Maskenpflicht in stark frequentierten Teilen des Stadtgebietes hinweisen, bleiben hängen. Allerdings werden die Zusatzschilder, die auf zeitliche Begrenzungen der Maskenpflicht hinweisen, kurzfristig demontiert.
Die Allgemeinverfügung in voller Länge können sie hier nachlesen.