Düsseldorf: Stadt montiert aussagekräftige Schilder in Gebieten mit Maskenpflicht
Die Maskenpflicht besteht in Düsseldorf seit Mitte Oktober, als die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 überstiegen hat.Bisher war für die Bürger*innen nur auf den Karten der Stadt nachvollziehbar, in welchen Straße eine Maske getragen werden muss. Nun werden an rund 600 Standorte bis Ende der Woche Hinweisschilder angebracht, durch die auch die Geltungszeit erkennbar wird.
Da die Schilder zuerst produziert werden mussten, haben die Mitarbeiter*innen des Amtes für Verkehrsmanagement jetzt begonnen, die Schilder anzubringen. Zu sehen ist auf dem Schild ein Kopf mit einer Mund-Nasen-Bedeckung. Darunter gibt es ein Zusatzschild mit den Aufschriften "Maskenpflicht" in deutscher und englischer Sprache sowie der Geltungszeit der Maskenpflicht für das ausgewiesenen Gebiet. Denn die Maskenpflicht gilt nicht überall gleich. Während in der Altstadt von 10 bis 24 Uhr eine Maskenpflicht besteht, gilt sie um den Hauptbahnhof herum von 6 bis 24 Uhr und in vielen Stadtteilzentren nur von 10 bis 19 Uhr.
Maskenpflicht gilt seit 20. Oktober
Die Verpflichtung, dass Passanten in stark frequentierten Teilen des öffentlichen Raums in Düsseldorf auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, gilt seit Dienstag, den 20. Oktober. Die Maßnahme wurde erforderlich, da der 7-Tages-Inzidenzwert seitdem stabil über 50 liegt und aktuell sogar den Wert von 146 erreicht hat. Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt diese Maßnahme ab der zweiten kritischen Stufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor. In einer Allgemeinverfügung hat die Stadt die Maskenpflicht für stark frequentierte Gebiete erlassen. Dazu gehören Altstadt, Hauptbahnhof, Königsallee sowie die Stadtteilzentren in Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath. Die Tragepflicht ist pro Bereich zeitlich definiert.
Hier der Link zur Allgemeinverfügung vom 19. Oktober
Die Gebiete mit Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr
Hauptbahnhof: Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz
Die Gebiete mit Maskenpflicht von 10 bis 24 Uhr
Altstadt: Gebiet zwischen Ratinger Straße (einschließlich) im Norden, Rathausufer und Schlossufer im Westen, Heinrich-Heine-Allee und Hafenstraße im Osten und Schulstraße (nicht eingeschlossen) und Flingerstraße im Süden
Die Gebiete mit Maskenpflicht von 10 bis 19 Uhr
Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
Düsseltal: Rethelstraße
Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee
Stadtmitte: Schadowstraße ab Am Wehrhahn bis zum Übergang in die Altstadt – Kö-Bogen I und II sowie Theodor-Körner-Straße
Königsallee mit Blumenstraße/Martin-Luther-Platz
Grünstraße und Bahnstraße jeweils zwischen Königsallee und Berliner Allee
Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
Oberbilk: Kölner Straße Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
Garath: Stadtteilzentrum
Nachdem die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts es nach Einführung der Maskenpflicht meist bei einem Hinweis belassen haben, kann es nun zu Bußgelderhebungen kommen. Der Verstoß gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird mit 50 Euro geahndet. Wer Busse und Bahnen ohne Maske benutzt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.