Düsseldorf: Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen ab Samstag
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einer Kabinettssitzung am Freitag (16.10.) die Corona-Schutzmaßnahmen überarbeitet und in Anlehnung an die Einigung mit den anderen Bundesländern, neu geregelt. Die strengeren Regelungen gelten ab Samstag (17.10., 0 Uhr) auch für Düsseldorf, da hier die 7-Tages-Inzidenz mit 67,5 den Schwellenwert deutlich übersteigt. Die Empfehlung des Masketragens in der Innenstadt und in 13 stark frequentierten Gebieten ändert sich in eine Maskenpflicht. Stadtweit gilt eine Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr. Ab Montag dürfen im privaten Rahmen nur noch zehn Personen gemeinsam feiern.
Ministerpräsident Armin Laschet stellte am Freitag (16.10.) die Schutzmaßnahmen vor, mit denen dem weiteren Anstieg der Infektionszahlen entgegen gewirkt werden soll. Verankert wurden die Maßnahmen in einer neuen Coronaschutzverordnung, die ab Samstag, 17. Oktober, 0 Uhr gilt. Da Düsseldorf mit einer 7-Tages-Inzidenz von aktuell 67,5 den Schwellenwert von 50 überschritten hat, kommen die Maßnahmen der zweiten Stufe zum tragen.
Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot
Ab Samstag, 17. Oktober, 0 Uhr, gilt eine stadtweite Sperrstunde und ein Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr. Für Freitag (16.10.) gilt noch die alte Regelung von 1 Uhr bis 6 Uhr. Sämtliche gastronomische Betriebe in Düsseldorf müssen in dieser Zeit schließen. Sowohl gastronomische Betriebe, als auch Tankstellen, Kioske und Trinkhallen dürfen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen.
Private Feiern
Feste in Familien- und Freundeskreis in der Öffentlichkeit werden auf zehn Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ab Montag, 19. Oktober. Veranstaltungen dürfen nur noch mit 100 statt bisher 250 Personen stattfinden – unabhängig davon, ob diese im Freien oder in geschlossenen Räumen abgehalten werden. Mit einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept kann die Teilnehmerzahl nach Genehmigung durch die zuständige Behörde auf bis zu 250 Personen erhöht werden. Diese Regelung tritt mit der neuen Coronaschutzverordnung am Samstag, 17. Oktober, 0 Uhr in Kraft.
Maskenpflicht
Die von der Stadt erlassenen Empfehlung, eine Maske in der Innenstadt und den 13 ausgewiesenen Bezirken (rund um Altstadt und Hauptbahnhof, Stadtteilzentren in Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath) zu tragen, ändert sich ab Samstag (17.10.) in eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Wo Abstände nicht einzuhalten sind, muss Maske getragen werden. Dies Pflicht gilt ebenfalls auf allen Arten von Märkten (Wochenmärkte, Trödelmärkte, Flohmärkte etc.).
Die Gebiete mit Maskenpflicht im Überblick:
1. Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
3. Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
4. Düsseltal: Rethelstraße
5. Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
6. Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee
7. Stadtmitte: Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden
8. Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof
9. Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
10. Oberbilk: Kölner Straße
11. Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
12. Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
13. Garath: Stadtteilzentrum .
Hier geht es zu weiteren Informationen zum Thema auf der Homepage der Stadt Düsseldorf.