Düsseldorf Corona: Beherbergungsverbote in vier Bundesländern außer Kraft – Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Stornierung – Stadt Düsseldorf stellt Seite für Reisende aus Risikogebieten ins Netz
Die Corona-Auflagen und Eil-Entscheidungen von Verwaltungsgerichten machten das Reisen unübersichtlich. Am Donnerstag (15.10.) kippten Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg und Niedersachsen das Beherbergungsverbot für Hotelgäste, die aus Risikogebieten anreisen. Die Einschränkung von deren Freizügigkeit stehe in keinem Verhältnis zum damit erzielten Ergebnis. In Rheinland-Pfalz bleibt ein angekündigtes Beherbergungsverbot bis mindestens zum 7. November ausgesetzt. Die Verbraucherzentrale in Düsseldorf gibt auf ihrer Webseite zahlreiche Hinweise für verhinderte Reisende. Und die Stadt Düsseldorf hat eine Webseite für ReiserückkehrerInnen ins Netz gestellt.
Gipfel im Kanlerinnenamt
Beim Gipfel von Kanzlerin und MinisterpräsidentInnen am Mittwoch (14.10.) blieb der Beherbergungsverbot ausdrücklich ausgeklammert. Nun ist klar, warum: Aus Richtersicht in zwei Bundesländern ist diese Maßnahme ein zu starker Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen. Rheinland-Pfalz will unter anderem deshalb erst einmal bis zum 7. November ohne ein Beherbergungsverbot auskommen. In Sachsen wurde es von der dortigen Landesregierung gekippt.
Verbraucherzentrale: "Viele Fragen ungeklärt!"
Die Verbraucherzentrale in Düsseldorf stellt lapidar dazu fest: „Im Zweifel kommt es darauf an, von wo nach wo Sie reisen möchten, wie das Infektionsgeschehen bei Ihnen zu Hause ist und was die jeweiligen Behörden – vor allem die an Ihrem Urlaubsziel – vorgesehen haben.“ Die Situation könne sich täglich ändern. Auf der Webseite der Bundesregierung (bundesregierung.de) seien die aktuellen Regelungen der Bundesländer verlinkt, auf der Webseite der Robert-Koch-Institutes (rki.de) finden sich die aktuellen Infektionszahlen.
Corona-Test am Düsseldorfer Flughafen
Ob eine bereits gebuchte Reise kostenfrei storniert werden kann, hängt nach Angaben der Verbraucherzentrale an der Frage, ob eine Reise „zumutbar stattfinden“ kann. Gilt am Zielort ein Einreiseverbot für Menschen aus Risikogebieten, können Reisende von einem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Auch individuell gebuchte Leistungen wie ein Hotelzimmer oder eine Unterkunft müssen dann nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht bezahlt zu werden.
Bei einem „Beherbergungsverbot“ sei die Sache komplizierter. Denn ein frischer, negativer Corona-Test würde die Einreise erlauben. Da hier alle Umstände noch nicht rechtssicher geklärt seien, nennt die Verbraucherzentrale Hilfsfragen, empfiehlt aber am Ende, sich gütlich mit dem Hotelier oder Vermieter vor Ort zu einigen.
Faustformel für Stornierungen
Wer die Reise antreten könnte, aber nicht möchte, müsse kostenpflichtig stornieren. Faustformel laut Verbraucherzentrale: „Wer storniert, könnte 40 Prozent bei Vollpension zurückbekommen, 30 Prozent bei Halbpension, 20 Prozent bei Übernachtung mit Frühstück und 10 Prozent bei bloßer Übernachtung.“
Bei Streitigkeiten versprechen die Verbraucherzentralen Hilfe. Reiserücktrittsversicherungen hingegen könnten überwiegend nicht in Anspruch genommen werden, die die Weltgesundheitsorganisation WHO Corona offiziell als Pandemie eingestuft hat.
Düsseldorfs Meldeseite im Netz
Rechtzeitig zu den Herbstferien hat die Stadt Düsseldorf eine neue Online-Plattform unter www.corona.duesseldorf.de/reiserueckkehrer zur Verfügung. Sie ermöglicht allen Einreisenden und Rückreisenden nach Düsseldorf ihrer Meldepflicht nachzukommen. Dies gelte für Menschen mit Erstwohnsitz in Düsseldorf und solche, die in Düsseldorf Urlaub machen. Wer von ihnen sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten hat, sedi dazu verpflichtet:
– sich nach der Einreise/Rückkehr aus einem Risikogebiet direkt in häusliche Isolation zu begeben und
– sich einem Test auf das Coronavirus zu unterziehen und
– sich bei der für ihren Wohnsitz oder sonstigen Aufenthaltsort zuständigen Gesundheitsbehörde schriftlich oder elektronisch zu melden.
Der Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamtes Klaus Göbels
„Das neue Online-Formular ist so aufgebaut, dass Ein- und Rückreisende mit wenigen Klicks alle notwendigen Informationen zur Person und zum Aufenthaltsort sowie zu möglichen Krankheitssymptomen an das Gesundheitsamt weitergeben können", erklärt Dr. Klaus Göbels, Leiter des Gesundheitsamtes.
Aussteigekarte für Flugreisende
Darüber hinaus haben (Flug-)Reiserückkehrer*innen weiterhin die Möglichkeit, ihrer Meldepflicht mithilfe einer ordnungsgemäß ausgefüllten Aussteigekarte/Passenger Locater Card nachzukommen und darin ihre Reiseroute, Namen, Geburtsdatum, Anschrift (Aufenthaltsort) sowie eine Telefonnummer mitzuteilen.