Düsseldorf ist nun auch Corona-Hotspot – Inzidenz-Wert über 50 – Sperrstunde ab 1 Uhr – strengere Regeln für Privatfeiern – Maskenpflicht auf Wochenmärkten
Die Corona-Infektionszahlen steigen in Düsseldorf weiter an. Am Montag, 12. Oktober, 15 Uhr lag die die Siebe-Tages-Inzidenz oberhalb des Grenzwertes bei 54,8. Diese Zahl gibt die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner*innen an. Deshalb hat die Stadt am Montagnachmittag weitere Corona-Schutzmaßnahmen erlassen. Ab 1 Uhr bis 6 Uhr morgens gilt ab sofort eine Sperrstunde. Auf Wochenmärkte ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ab sofort Pflicht. Für private Treffen und Feiern gelten strengere Auflagen als bisher.
Auflagen verschärft
Das sind neuen Auflagen::
– Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Wochenmärkten.
– Statt bisher zehn dürfen sich nur noch fünf Personen unter den in der Coronaschutzverordnung genannten Voraussetzungen im öffentlichen Raum zusammen aufhalten.
– Sofern Hygienekonzepte bei Veranstaltungen nicht bereits eine deutlich kleinere Anzahl von Personen vorsehen oder andere Regelungen die Anzahl der Personen nicht weiter reduzieren, dürfen Veranstaltungen mit maximal 500 Personen unter freiem Himmel oder 250 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Bei allen Veranstaltungen muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden.
– Es gilt stadtweit eine Sperrstunde für die Gastronomie von 1 Uhr nachts bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr.
– Im Einzelhandel gibt es eine Reduktion der erlaubten Anzahl von gleichzeitig anwesenden Personen von 1 Person pro 7 Quadratmetern auf neu: 1 Person pro 10 Quadratmetern.
– Die Stadt Düsseldorf empfiehlt, private Feiern in privaten Räumen mit höchstens 25 Personen durchzuführen und bei solchen privaten Partys in privaten Räumen eine Kontaktliste zu erstellen.
– Zudem gilt eine Beschränkung auf 25 Gäste bei Trauerfeiern und sowie bei Trauungen. Hierbei muss in öffentlichen Gebäuden ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Weiterhin gilt:
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindertagesstätten. Dabei gelten die Altersvorgaben aus der aktuellen Coronaschutzverordung.
Zwölf Gefahrenbereiche
In zwölf definierten Bereichen im Stadtgebiet wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Diese Bereiche werden in den kommenden Tagen zusätzlich ausgeschildert.
Dies sind die zwölf Bereiche:
1. Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
3. Gerresheim: Dreherstraße/Fußgängerzone
4. Düsseltal: Rethelstraße
5. Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
6. Stadtmitte: Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden
7. Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof
8. Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
9. Oberbilk: Kölner Straße
10. Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
11. Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
12. Garath: Stadtteilzentrum
Dauer: mindestens 14 Tage
Alle Maßnahmen enden frühestens nach 14 Tagen. Also am 27. Oktober, was einer Inkubationszeit entspricht – und nur dann, wenn der Schwellenwert wieder unterschritten wird. Wichtig zudem: Alle beruflich bedingten Zusammenkünfte sind weiterhin zulässig unter Beachtung der Arbeitssicherheit und Hygieneregeln.
Abstand – Hygiene – Alltagsmaske
Das Gesundheitsamt weist nochmals auf die Beachtung der Hygieneregeln nach der "A-H-A-Formel" (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske "Mund-Nasen-Bedeckung" tragen) hin. So sollte jeder einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen halten, und überall dort, wo der Abstand nicht einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zudem sollte ebenfalls auf die Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen geachtet werden.
Die Stadt informiert auf ihrer Internetpräsenz über aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen.