Düsseldorf wählt am Sonntag den neuen Oberbürgermeister
Die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeistern wird am Sonntag (27.9) zwischen dem Amtsinhaber Thomas Geisel (SPD) und seinem Herausforderer Dr. Stephan Keller (CDU) entscheiden. Das Wahlamt hat 470.511 Informationskarten an die Wahlberechtigten Düsseldorfer*innen verschickt. 124.683 Briefwahlanträge wurden bearbeitet.
Stimmabgabe im Wahllokal
Die 315 Wahllokale haben am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet und erwarten die Düsseldorfer*innen zur Stimmabgabe. Das Prozedere in das Gleich wie bei der Kommunalwahl vor zwei Wochen. Es kann auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahlraum gewählt werden, wenn man sich mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann. Der Wahlraum kann im Internet unter www.duesseldorf.de (Wahlraumfinder) oder telefonisch beim Amt für Statistik und Wahlen erfragt werden. Es herrscht Maskenpflicht und möglichst sollte ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden. Das Amt für Statistik und Wahlen bittet darum, die Arbeit der Wahlvorstände zu unterstützen und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Die Telefonhotline des Amtes für Statistik und Wahlen, Telefon 0211-8993368, ist zu den vorgenannten Öffnungszeiten, am Samstag, 26. September von 8 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag während der Öffnungszeiten der Wahlräume von 8 bis 18 Uhr zu erreichen.
Briefwahl
Neben den Info-Karten, die an alle 470.511 Wahlberechtigten verschickt wurden, gingen weitere 124.683 Briefwahlunterlagen in die Post. Durch die Masse an Sendungen kann es im Einzelfall vorkommen, dass die beantragten Briefwahlunterlagen nicht oder gegebenenfalls nicht mehr rechtzeitig bei den Wahlberechtigten ankommen. Da eine Abstimmung im Wahlraum durch den Sperrvermerk im Wählerverzeichnis nicht möglich ist, sollten Betroffenen unbedingt zeitnah Kontakt mit dem Amt für Statistik und Wahlen aufnehmen.
Wähler*innen wiesen das Amt darauf hin, dass durch einen Fehler beim Druck bei einigen Unterlagen zwei Stimmzettel eingetütet wurden. Vorsichtshalber hat das Amt für Statistik und Wahlen alle betroffenen 1.496 Wähler*innen, die in dieser Druck-Charge verarbeitet wurden, umgehend angeschrieben und gebeten, im Falle einer vereinzelten, doppelten Zustellung, lediglich eine Unterlage auszufüllen und eine Briefwahlunterlage zu vernichten. Das Amt für Statistik und Wahlen hat Vorsorge getroffen, dass am Wahlabend sicher ausgeschlossen ist, dass zweifach abgestimmt werden kann. Der Versuch einer Doppelwahl ist strafbar.
Wer durch Krankheit oder andere zwingende Gründe sich noch kurzfristig zur Briefwahl entschließt, sollte die Briefwahl persönlich vor Ort im Wahlamt durchführen und die Briefwahlunterlagen nicht mehr online oder postalisch beantragen. Durch die Postlaufzeit wäre ein Zustellung und rechtzeitiger Rückversand nicht sichergestellt.
Das Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, hat in den letzten vier Tagen vor der Wahl am Mittwoch, 23. September, von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag, 24. September, und am Freitag, 25. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können auch noch am Samstag, 26. September, bis 12 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen gegen schriftliche Erklärung ersetzt werden.
Alle Wahlbriefumschläge müssen am Wahltag bis spätestens 16 Uhr eingegangen sein; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Alternativ können die Wahlbriefumschläge bis Sonntagmorgen um 9 Uhr auch in die städtischen Briefkästen an den Bezirksverwaltungsstellen und Bürgerbüros geworfen werden, die vormittags noch einmal geleert werden.
Mit Stand Dienstag, 22. September, sind von den 124.683 bearbeiteten Briefwahlanträgen bereits 76.924 gelbe Wahlbriefe an das Amt zurückgesendet worden.