Düsseldorf: OSD und Rheinbahn gehen gegen Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen vor
Die Coronaschutzverordnung verfügt seit 12. August, dass 150 Euro Bußgeld fällig sind, wenn man keine Mund-Nase-Maske in Bussen und Bahnen trägt. Ahnden darf das nur das Ordnungsamt und die Polizei. Die Rheinbahn hat ihre Mitarbeiter nun angewiesen Personalien von Maskenverweigerern aufzunehmen. Als sogenannte Drittanzeige gehen die Daten anschließend zum Ordnungsamt, die die Bußgeldbescheide verhängen.
Zum Schutz ihrer Fahrgäste hat die Rheinbahn beschlossen schärfer gegen Maskenverweigerer vorzugehen. Ab Donnerstag (20.8.) nehmen Rheinbahnmitarbeiter festgestellte Verstöße auf und leiten sie mittels Drittanzeige an das Ordnungsamt weiter. Der Bußgeldbescheid wird dann von der Behörde versendet. Für die kommenden Wochen sind gemeinsame Schwerpunktkontrollen von Rheinbahn, Polizei und Ordnungsamt geplant, um die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV zu überprüfen.
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Die Rheinbahn wirbt bei ihren Fahrgästen für das korrekte Tragen der Masken, die erwiesenermaßen schützen. Die Maskenpflicht besteht nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern auch an den Haltestellen und in den Bahnhöfen.