Düsseldorf Urdenbach: Natur leidet unter rücksichtslosen Spaziergängern
Corona hat bei vielen Menschen bewirkt, dass die eigene Umgebung anders wahrgenommen und besucht wird, da die Reisen in andere Gebiete wegfallen. Doch das führt auch zu Problemen. Offenbar wissen viele Menschen nicht, wie man sich in Naturschutzgebieten richtig verhält. Deshalb wurden in der Urdenbacher Kämpe jetzt neue Schilder mit Zeichungen aufgestellt, die hoffentlich jeder versteht und sich daran hält.
Mit Piktogrammen soll verdeutlicht werden, was im Naturschutzgebiet verboten ist, Foto: Amt für Kommunikation
Gegen die Erholung im Grünen ist nicht zu sagen und viele Menschen genießen derzeit die Parks und Naturschutzgebiete in und um Düsseldorf. Doch leider benehmen sich nicht alle Besucher*innen so, dass die Natur dabei geschützt wird und keinen Schaden nimmt. Das Gartenamt, Naturschutzverbände, der Naturschutzbeirat, die Jagdgenossenschaft Urdenbach und der Allgemeine Bürgerverein Urdenbach appellieren daher mit zusätzlichen Schildern, sich richtig zu verhalten.
In der Urdenbacher Kämpe wurden am Dienstag (21.7.) die neuen Schilder vorgestellt. Die Landschafts- und Naturschutzgebiete sind in der Regel an den Zugängen mit grün-weißen, auf dem Kopf stehenden Dreiecksschildern mit der Aufschrift "Landschaftsschutzgebiet" beziehungsweise "Naturschutzgebiet" markiert. Offenbar wissen viele Bürger nicht, dass in den Landschafts- und Naturschutzgebieten Verhaltensregeln gelten. Gerade in der letzten Zeit hat es häufiger Beschwerden aus der Bevölkerung über unangebrachtes Verhalten von Erholungssuchenden im Naturschutzgebiet gegeben. Durch die naturnahen Umgestaltung des Urdenbacher Altrheins und der Aufwertung des Wanderwegenetzes hat sich die Zahl der Besucher dort in den letzten Jahren stark erhöht.
Oft lassen die Besucher ihren Müll liegen, wie hier am Rheinufer im Himmelgeister Rheinbogen, Foto: Hiltrud Gehrmann
Die Jagdgenossenschaft Urdenbach (Zusammenschluss von Grundstückseigentümern) und der Allgemeine Bürgerverein Urdenbach hat deshalb 25 Zusatzschilder gespendet, die unter den Schutzgebietsschildern der Urdenbacher Kämpe angebracht werden. Mit Piktogrammen und Texten soll den Besucher*innen kurz und prägnant die Verhaltensregeln vermittelt werden. Die Attraktivität der heimatlichen Natur soll bewahrt und die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ungestört erhalten werden.
Wege nicht verlassen
Die Naturschutzgebiete sind wertvolle und lebenswichtige Rückzugsorte für Pflanzen und wildlebende Tiere. Hier kommen viele gefährdete und daher geschützte Arten vor. Sie reagieren sehr empfindlich auf Störungen. Daher gilt in Naturschutzgebieten das Gebot, die Wege nicht zu verlassen.
Reiter dürfen nur ausgewiesene Reitwege nutzen. Im Gegensatz zu Flächen in Parks dürfen in Schutzgebieten landwirtschaftliche Flächen (Äcker und Wiesen) nicht betreten oder zum Spielen genutzt werden.
Baden verboten
Das Baden in den Seen in Düsseldorf ist verboten. Insbesondere am Elbsee, der im Naturschutzgebiet liegt, dürfen sogar die Uferbereiche außerhalb bestehender Wege nicht betreten werden. Der Ordnungs- und Servicedienstes kontrolliert die Einhaltung regelmäßig. Bei Verstoß werden Verwarngelder bis zu 55 Euro oder Bußgelder von mindestens 75 Euro verhängt.
Brandstiftung im Naturschutzgebiet Elbsee, Foto: Stadt Düsseldorf, Gartenamt
Kein offenes Feuer oder Grillen/Abfälle mitnehmen
Gegen ein Picknick ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings sind offenes Feuer und Grillen in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Wäldern verboten. Das Gartenamt fordert auf, keinen Abfall wegzuwerfen oder liegenzulassen, sondern ihn wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Leinenpflicht für Hunde
Hunde dürfen in Naturschutzgebieten nur an der Leine mitgeführt werden, um empfindliche Tierarten nicht zu stören. "Auch außerhalb der Naturschutzgebiete muss der Hund jederzeit unter Aufsicht und ‘rückrufbar’ sein", erläutert Gerd Spiecker, Vorsitzender des Naturschutzbeirates der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie der Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann. "Dies ist insbesondere während der Brut- und Setzzeit der Tiere – also ungefähr von März bis Juli – wichtig."
Freilaufende Hunde sind für die Tiere in Feld und Flur, die in dieser Zeit ihre Jungen aufziehen, eine große Gefahr. Wenn Wild aufgestöbert wird, handelt es sich um eine im Bundesnaturschutzgesetz verbotene Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tiere.