Düsseldorf Corona: Land NRW lockert zahlreiche Schutzauflagen ab Montag – private Feiern mit bis zu 50 Gästen erlaubt
Eine Reihe von Lockerungen der Corona-Schutzauflagen in Nordrhein-Westfalen tritt am kommenden Montag (15.6.) in Kraft. Dies hat die NRW-Landesregierung am Donnerstag (11.6.) bekannt gegeben. Demnach sind ab Montag Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern erlaubt – vorausgesetzt die Abstands- und Hygieneregeln werden eingehalten und alle Anwesenden stehen auf einer Liste, so dass sie zurückverfolgt werden können. Unter diesen Bedingungen sind auch Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstags- und Abschlussfeiern mit bis zu 50 Teilnehmern ab Montag möglich.
Bars öffnen, Wellness wieder möglich
Zudem dürfen sich mehr Kunden als bisher in Geschäften aufhalten. Bars, Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder dürfen wieder öffnen – unter Auflagen. Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.
Keine Großveranstaltungen
Die grundsätzlichen Regeln zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
Rückgang der Neuinfektionen
Die Landesregierung begründet die Lockerungen mit einem Rückgang der Neuinfektionen seit dem 20. April um 75 Prozent. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte die Änderungen der Corona-Schutzverordnung in NRW als zu weit gehend.
Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Die 19 Seiten umfassende Verordnung, weitere 15 Seiten Anlage zum Hygiene- und Infektionsschutz und acht Seiten Coronabetreuungsverordnung sind auf www.land.nrw abrufbar.