Düsseldorf: Anlieferung auf den Recyclinghöfen nur mit Mund-Nase-Maske
Wer an der Recyclinghöfen in Flingern, Garath und Lohausen und an der Kleinanlieferstation Hubbelrath der AWISTA seinen Abfall abgeben möchte, muss ab Dienstag (2.6.) eine Mund-Nase-Maske tragen. Zusätzlich ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstand von zwei Metern zu befolgen.
Die AWISTA möchte die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus weiter minimieren und hat daher ab Dienstag, den 2. Juni, auf den Recyclinghöfen in Flingern, Garath und Lohausen sowie an der Kleinanliefererstation der Zentraldeponie Hubbelrath eine Maskenpflicht für alle Anlieferer festgelegt. Mund und Nase müssen beim Betreten des Geländes bedeckt sein. Dies kann mit einem Mund-Nase-Schutz, einer Comunity-Maske oder Schal oder Tuch geschehen. Außerdem muss auf den AWISTA-Geländen ein Sicherheitsabstand von zwei Metern zwischen Personen eingehalten werden. Wer kostenpflichtige Abfälle anliefern möchte, wird gebeten passenden Geld bereitzuhalten. Kartenzahlung ist nicht möglich.
Die AWISTA bedankt sich bei ihren Kunden für die Einhaltung der Maßnahmen und die Geduld, da die Veränderungen im Betriebsablauf durch die Corona-Auflagen zeitweise zu Verzögerungen führen.