Düsseldorf: Kein Rudelgucken bei Geisterspielen der Fortuna
Vor dem ersten Geisterspiel der Fortunen am Samstag (16.5., 15:30 Uhr) hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, um Ansammlungen im Bereich der Altstadt zu verhindern. Dazu gehören die Verbote von TV-Übertragungen im Außenbereich und des Außerhausverkaufs von Alkohol sowie angekündigte Kontrollen des Ordnungsamtes. Parallel zum Geister-Heimspiel der Fortuna gegen Paderborn sind für Samstag verschiedene Versammlungen im Bereich des Burgplatzes angekündigt. So plant die bunte Mischung der Menschen rund um die CoronaRebellen eine Menschenkette und einen Spaziergang. Außerdem will eine Elterninitiative für die Öffnung von Kitas und Schulen demonstrieren. Das Ordnungsamt ist in enger Abstimmung mit der Polizei, um die Einhaltung der Coronaschutzauflagen durchzusetzen.
Am Burgplatz treffen sich derzeit häufig Menschen, die sich zu sogenannten Spaziergängen verabreden, um damit gegen geltende Regeln zu protestieren. Wenn sie sich nicht an Abstände halten und keine Masken tragen, soll dies unterbunden werden
Verbot von TV-Übertragung und Alkoholverkauf
Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf gilt für das Gebiet der Altstadt inklusive der Ratinger Straße, der Heinrich-Heine-Allee, des Carlsplatzes, und des Rheinufers/Unteres Rheinwerft. Darin wird das Verbot der TV-Übertragungen auf Terrassen geregelt. Dazu gehört auch, dass sich vor Lokalen keinen Menschentrauben bilden dürfen, um auf einem Bildschirm im Innenbereich die Übertragung zu sehen. An Werktagen darf ab 18 Uhr und am Wochenende ab 15 Uhr kein Alkohol an Kiosken oder von Gaststätten außer Haus verkauft werden. Das Verbot endet erst um 6 Uhr am Folgetag. Dies gilt auch an Tagen, an denen keine Bundesligaspiele angesetzt sind. Das Alkoholverkaufsverbot für die Dauer der Fortuna-Spiele greift zudem am "F-95-Büdchen" und der "Kastanie" per Einzelverfügung.
Darüber hinaus können die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes auch an anderen Stellen bei Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung per mündlicher Ordnungsverfügung ein Alkohol-Verkaufsverbot aussprechen und gegebenenfalls mit Hilfe der Polizei durchsetzen.
Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis Samstag, 11. Juli, dem letzten Spieltag der Fußball-Bundesliga, befristet.
Privates Fußballgucken
Das gemeinsame Schauen von Fußballübertragungen im privaten Bereich ist durch die Coronaschutzverordnung nicht verboten. Sollten Übertragungen aber in den öffentlichen Bereich wirken und zu unzulässigen Ansammlungen führen, kann der Verantwortliche als "Störer/Zweckveranlasser" durch das Ordnungsamt zum Unterlassen gezwungen werden. Das gilt zum Beispiel auch für die "privaten" Parzellen von Kleingärten.
Ahndung von Verstößen
Mögliche Verstöße werden im Einzelfall im Hinblick auf ihre Schwere bewertet. Die Bandbreite der Restriktionen reicht von Hinweisen und Ansprachen, über Bußgelder auf Basis des Bußgeldkatalogs der Coronaschutzverordnung, bis hin zu befristeten Betriebsschließungen von Gaststätten etwa bei Anzeichen der Unzuverlässigkeit des Gastronomen.
In der Arena wird aus Gründen des Coronaschutzes ohne Publikum gespielt. Außerhalb des Stadions wurden Vorkehrungen getroffen, damit die Regeln zum Schutz der Menschen vor Infektionen mit dem Coronavirus eingehalten werden.
Um die Menschen zu schützen und Infektionsrisiken vorzubeugen, haben sich Dehoga, Polizei und Ordnungsamt der Landeshauptstadt verständigt, diese Vorkehrungen zu treffen. Alle tauschen sich regelmäßig aus, ob die Vorkehrungen ausreichen, um bei Bedarf nachzujustieren.
Ordnungsdezernent Christian Zaum erläuterte am Donnerstag die Inhalte der neuen Allgemeinverfügung, Foto: Stadt Düsseldorf, Ingo Lammert
"Es muss verhindert werden, dass sich an Treffpunkten in der Stadt Menschenansammlungen und damit Infektionsherde bilden. Schon am vergangenen Wochenende bei geschlossenen Kneipen und Restaurants war zum Beispiel die Altstadt sehr gut besucht. Der Außerhausverkauf einzelner Kneipen und Hausbrauereien führte mehrfach zu unzulässigen Ansammlungen und Einsätzen von Polizei und Ordnungsamt. Die Rahmenbedingungen verschärfen sich jetzt: Lockerungen wie die Öffnungen der Gastronomie sind verbunden mit schönem Wetter und dem Start der Fußball-Bundesliga. Infektionsherden durch unzulässige Ansammlungen von Menschen müssen wir begegnen. Und noch ein dringender Appell: Wenn Menschen in der Altstadt oder an anderen Orten bemerken, dass es dort zu voll wird und die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, empfehle ich dringend, den Mund-Nasen-Schutz zu benutzen, um sich und andere zu schützen", erklärte Ordnungsdezernent Christian Zaum.
"Die für die Gastronomie so wichtigen Lockerungen sind hart erkämpft. Sie sollten idealerweise nach und nach ausgebaut werden und nicht leichtfertig verspielt werden. Unser aller Ziel ist es und muss es sein, die Betriebe, die bereits jetzt öffnen dürfen, dauerhaft geöffnet zu halten, also einen weiteren ‘shutdown’ zu verhindern. Aber auch für die Betriebe, die im Moment noch geschlossen sind, baldmöglichst die Öffnung zu erreichen – und dies für alle am Ende ohne Einschränkungen!", sagte Giuseppe Saitta, Vorsitzender der Dehoga Düsseldorf.
Promoteams unterstützen das Ordnungsamt
40 Mitarbeiter sind in Promotionteams ab sofort zur Unterstützung des Ordnungsamtes im Stadtgebiet unterwegs. Sie sollen die Menschen im Hinblick auf die Bestimmungen zum Coronaschutz informieren. Dazu verteilen sie Faltblätter, die Hinweise zum Abstandsgebot und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung enthalten.