Düsseldorf: Versammlungen in Corana-Zeiten – kurioses Vorgehen der Polizei
Am Samstag (9.5.) demonstrierten rund 300 Menschen am Burgplatz gegen die Einschränkungen durch die Coronaauflagen, eine mögliche Impfpflicht und die angeblich derzeit drohende Diktatur. Mit dabei Mitglieder der Bruderschaft Deutschland, der OB-Kandidat der AfD und eine bunte Mischung weiterer Personen. Dies alles wertete die Düsseldorfer Polizei nicht als Versammlung und ließ sogar zu, dass die Demonstranten die Bannmeile des Landtages missachteten. Im krasses Gegensatz dazu steht das Entfernen von Jürgen Schuh und seiner Frau. Sie standen am Samstag mit einer Fahne neben einer Gedenkveranstaltung für die ermordeten sowjetischen Zwangsarbeiter aus Anlass des 75. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus am Gallberg in Grafenberg. Die mitgeführte Fahne „weise die Anwesenheit von 2 Personen als Versammlung aus“ beschreibt Schuh die Aussage der Einsatzkräfte, die das Ehepaar des Ortes verwiesen, in seinem Beschwerdebrief an den Polizeipräsidenten. Die Polizei war am Montag (11.5.) in Erklärungsnot. Gegenüber report-D berief man sich auf unterschiedliche Wahrnehmungen seitens der Einsatzkräfte.
Offenbar haben die aktuellen Spaziergänge der CoronaRebellen Düsseldorf die Polizei der Landeshauptstadt auf dem falschen Fuß erwischt. Der rebellische Spaziergang am 4. Mai wurde erst beendet, als die Gruppe sich dem Landtag näherte. Missachtung des Mindestabstandes und fehlende Mund-Nase-Bedeckungen wurden zwar festgestellt, aber nicht geahndet oder gar Personalien aufgenommen.
Am 9. Mai waren es dann Spaziergänge in Düsseldorf Benrath und am Düsseldorfer Rheinufer.
In Benrath tummelten sich etwa 50 Personen dicht an dicht, bevor sie zu ihren Spaziergang aufbrachen. Ein Polizeiwagen fuhr hinter der Menge her, die Besatzung griff aber nicht ein. Erst als die Gruppe wieder am Ausgangsort angekommen war, trafen zwei Streifen vom Ordnungsamt ein. Sie wiesen auf den Mindestabstand hin, unternahmen aber nichts, als dieser weiterhin nicht beachtet wurde.
Am Burgplatz versammelten sich dann am Nachmittag rund 300 Menschen. Polizei und Ordnungsamt waren anwesend, als sich Mitglieder der Bruderschaft Deutschland, politische Vertreter, Menschen mit eindeutigen Botschaften auf Kleidung und Gegenständen versammelten. Mit Gitarrenbegleitung wurde „Die Gedanken sind frei“ gesungen und dicht an dicht trafen sich die Menschen ohne Mindestabstand oder Mund-Nase-Bedeckung. Eine Versammlung mit den entsprechenden Vorgaben erkannten weder Polizei noch Ordnungsamt. Auf Nachfrage von report-D argumentierte die Polizei zuerst, das Ordnungsamt sei für die Einhaltung der Coronaschutzvorschriften zuständig. Das Ordnungsamt ließ über einen Pressesprecher der Stadt mitteilen, die Polizei sei federführend gewesen, daher habe man nicht eingegriffen.
„Nicht eingegriffen“ war auch das Motto, als die Gruppierung nach ihrem Spaziergang am Rhein entlang am Landtag eintraf. Jede Versammlung oder Demonstration wird dort strikt auf die Einhaltung der Bannmeile hingewiesen. Nicht so am Samstag. Die Mitglieder der Bruderschaft Deutschland und viele der zuvor auf dem Burgplatz versammelten Menschen machten es auf den Stufen vor dem Landtag innerhalb der Bannmeile gemütlich. Die Erklärung der Polizei dazu: Die Menschen wurden nicht als Versammlung gewertet, daher durften sie auch in die Bannmeile.
In einem früheren Urteil definierte das Bundesverfassungsgericht eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG, als „eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“.
Jürgen Schuh, Kreissprecher der Vereinigung der Verfolgung des Naziregimes, Bund der Antifaschisten und Antifaschistinnen (VVN-BdA) machte am Samstag ebenfalls seine Erfahrung mit dem Begriff „Versammlung“. Gemeinsam mit seiner Frau stand er am Rande einer Gedenkveranstaltung des russischen Gemeinde für die ermordeten sowjetischen Zwangsarbeiter aus Anlass des 75. Jahrestags der Befreiung vom Faschismus am Gallberg in Düsseldorf Grafenberg. Da sie eine VVN-Fahne mit dem Schriftzug „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Keine Toleranz für Nazis!“ trugen, mussten sie auf Anordnung der Polizei den Platz verlassen. Dagegen haben sie bei Polizeipräsident Norbert Wesseler schriftlich Beschwerde eingelegt und disziplinarische Konsequenzen gegen die Einsatzkräfte gefordert. Dazu gab es am Montag noch keine Reaktion der Polizei.