Düsseldorf: In NRW sollen ab Mai wieder Gottesdienste möglich sein
Ab Mai sollen in NRW wieder Gottesdienste gefeiert werden, bei denen Menschen in den Kirchen anwesend sind. Das hat die Landesregierung am Donnerstag (23.4.) mitgeteilt. Dazu hat die Landesregierung gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften ein Konzept erarbeitet. Auch derzeit sind Gottesdienste in NRW nicht verboten; vielmehr gibt es eine Selbstverpflichtung, darauf wegen des Corona-Virus zu verzichten.
Bis Ende April soll die Wiederaufnahme vorbereitet werden
Ministerpräsident Armin Laschet und der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp lobten die Religionsgemeinschaften dafür, dass diese ihrer Selbstverpflichtung in den vergangenen Wochen in beeindruckender Weise nachgekommen sind. In gemeinsamen Gesprächen wurden nun Maßnahmen entwickelt, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können. Auf der Grundlage dieses Konzepts sollen Gottesdienste und Versammlungen ab Mai 2020 wieder öffentlich stattfinden dürfen, wenn die Kirchen und Religionsgemeinschaften die Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz bis zum 1. Mai 2020 vornehmen.
„Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung. Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise. Jüdische Gemeinden haben auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet und Christen auf die großen Gottesdienste an den Hochfesten von Gründonnerstag bis Ostern. Die Muslime ihrerseits haben erklärt, den Auftakt zum Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und den Ramadan mit seinen allabendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen anders zu gestalten als in allen Jahren zuvor. Wir bringen dieses konstruktive Miteinander von Staat und Religionsgemeinschaften ebenso wie die konkreten Schutzkonzepte auch in die bundesweite Verständigung zur Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Deutschland ein,“ erklärt Ministerpräsident Armin Laschet.
Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp betont: „Die Religionsgemeinschaften und die Gläubigen haben mit ihrem selbst gewählten Verzicht auf gemeinsame Gottesdienste einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Eindämmung der Pandemie geleistet. Mit den vorgelegten Konzepten für die weitere Eindämmung kommen sie ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Gemeindemitglieder und Gottesdienstbesucher mit großer Sorgfalt nach. Die Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben in der Krise Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Sie haben selbst den Weg dafür bereitet, dass nun unter den Regeln von Abstand und Schutz wieder gemeinsam Gottesdienst gefeiert werden kann.“