Düsseldorf Corona: Landesregierung NRW erlässt Maskenpflicht ab 27. April
Eine Maskenpflicht gilt ab kommenden Montag, 27. April, auch in Nordrhein-Westfalen. Das hat die Landesregierung bekannt gegeben. Einem Eintrag auf der Corona-Webseite des Landes zufolge muss ein Mund-Nase-Schutz in Bussen und Bahnen sowie in Ladenlokalen getragen werden. Dort gelte auch ein vor das Gesicht gezogener Schal als entsprechender Schutz anderer Menschen.
Beim Atmen und Sprechen stoßen Menschen permanent Tröpfchen aus; erst recht, wenn sie husten oder niesen. Über diese Tröpfchen wird das Corona-Virus übertragen. Das soll über die Nasen-Mundschutze minimiert werden. Ina Scharrenbach, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung informierte am Mittwochmittag in einer Pressekonferenz, dass die NRW-Regierung von Ministerpräsident Armin Laschet, CDU, diese Entscheidung in Abstimmung mit anderen Bundesländern getroffen habe, mit dem Ziel den Bürger*innen eine einheitliche Verpflichtung aufzuerlegen.
Sie betonte, dass das Bedecken von Mund und Nase ab Montag (27.4.) verpflichtend sei, wenn ein Mindestabstand nicht sichergestellt werden könne. Dabei sei nicht von Bedeutung ob dies mit einem Mund-Nase-Schutz, einer Comunity-Maske, einem Schal oder einem Tuch geschehe. Über die Kontrolle und mögliche Sanktionen erfolgt noch eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern, da auch hier eine einheitliche Vorgehensweise angestrebt wird.
Weitere Lockerungen?
Heimatministerin Ina Scharrenbach, CDU, hatte noch am Vorabend kritisiert, dass einzelne Städte in NRW mit einer kommunalen Maskenpflicht vorgeprescht waren. Einen solchen Flickenteppich an Corona-Vorschriften will die CDU/FDP-Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vermeiden. Gleichzeitig dachte aber Ministerpräsident Armin Laschet auf sozialen Medien bereits über weitere Lockerungen der Auflagen nach – während etwa Bayern oder das Saarland an strikten Verboten festhalten möchten.