Düsseldorf: Schulstart am Donnerstag – trotz Protest einiger Schüler*Innen
Es war eine kleine Demonstration des Bündnis „Schulboykott“ am Montagmorgen (20.4.) vor der Düsseldorfer Staatskanzlei. Nur 10 der 15 genehmigten Demonstranten äußerten unter strengen Sicherheitsauflagen ihre Kritik daran, dass am Donnerstag die Schule für die Schüler*Innen startet, deren Abschlussprüfungen bevorstehen. Hunderte von weiteren Unterstützern hatten den Demonstranten in den Sozialen Netzwerken ihre Solidarität bekundet, berichteten die Bündnismitglieder. Doch Schulministerin Yvonne Gebauer bleibt dabei: Die Schulen öffnen und offenbar sind die NRW-Kommunen als Schulträger auch in der Lage die Hygiene- und Abstandsvorgaben des Schulministeriums zu erfüllen.
Die Menge an Journalisten, Ordnungskräften und Demonstranten hielt sich am Montagmorgen fast die Waage
Bündnis Schulboykott
Die demonstrierenden Schüler*Innen halten es für leichtsinnig, die Schulen jetzt schon zu öffnen. Nachdem die Pläne des Schulministeriums am Donnerstag verkündet worden waren, haben sie das Bündnis „Schulboykott NRW“ gegründet. Ihre Forderungen sind, die Schulen erst am 4. Mai wieder zu öffnen und die Absolventen keine verpflichtenden Prüfungen schreiben zu lassen. Jeder Schüler*In müsse selber entscheiden können, ob er/sie freiwillig die Abschlussprüfungen schreibe oder die Abschlussnote sich aus den Vornoten zusammensetzen soll. In ihren Wortbeiträgen kritisieren sie, dass die Schüler*Innen nicht an der Entscheidung zum Schulstart beteiligt wurden. Student Lukas Mielczarek, Mitglied des Bündnisses und des Düsseldorfer Jugendrats, vermutet hinter dem übereilten Schulstart eine Machtprobe zwischen Ministerpräsident Armin Laschet und dem bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder.
Über eine Mikrofonanlage übten die Demonstranten Kritik
Klage nicht erfolgreich
Die Jugendlichen hatten versucht Klage bei Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die Schulöffnung einzureichen. Das OVG verwies sie jedoch an das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nun prüfen die Beteiligten, ob die Klage dort erfolgversprechend ist. Für Donnerstag ( 23.4.) ist eine weitere, diesmal größere Demonstration, vor der Staatskanzlei in Planung.
Schulöffnung am 23. April
Schulministerin Gebauer erläutert am Montag in einem Pressegespräch Einzelheiten die geplanten Schulöffnungen. Dabei differenzierte sie genauer, für wen der Unterricht am Donnerstag startet, wer verpflichtet ist in die Schule zu gehen und wie die Situation an den Berufskollegs eingeschätzt wird.
Schulministerin Yvonne Gebauer sieht die größte Herausforderung darin, noch mehr Schüler*Innen vor den Sommerferien wieder in den Schulen zu unterrichten
Verpfichtender Unterricht und freiwillige Lernangebote
Von den rund 2,5 Millonen Schüler*Innen in NRW sind von Schulstart in dieser Woche etwa zehn Prozent betroffen. Sie verteilen sich auf die Schüler*Innen, für die ab 23. April verpflichtender Unterricht startet und die mit freiwilligem Lernangebot. Es geht um diejenigen, die vor einer Abschlussprüfung stehen wie der ZP10 (mittlere Reife der zehnten Klassen), den Abiturienten/Fachabiturienten oder den Berufsabschlüssen in Berufsschulen und Berufskollegs. Bei den Abiturienten wird es nur freiwillige Lernangebote geben, da sie ihren Unterricht vor den Osterferien fast vollständig erhalten haben. Allerdings gibt es einige Schulen, bei denen Vor-Abiturklausuren noch ausstehen. In diesem Fällen sollen diese jetzt mit Priorität nachgeholt werden.
Die Prüfungen sollen ermöglicht werden
Die Schüler*Innen, die vor der ZP10 stehen, erhalten ebenso wie die Absolventen der Berufsschule und Berufskollegs verpflichtenden Unterricht, zum erfolgreichen Bestehen der Prüfungen. In den Berufsschulen und Berufskollegs müssen die Schulleitungen nun planen, welche Schüler*Innen wann zum Unterricht gebeten werden. Da in der dualen Berufsausbildung oft nur an ein oder zwei Wochentagen unterrichtet wird, muss nun koordiniert werden, wie die Kapazitäte der Räume und des Lehrpersonals zur Verfügung stehen.
Kommunen und Schulen müssen nun umsetzen
Für die Raumbelegung legt das Schulministerium keine Personengrenze fest, sondern beruft sich auf die Abstandsregel von 1,5 Metern. Da die Räume verschiedene Größe haben, müssen die Schulen nach Abstandsregeln die Kapazitäten der Räume planen.
Die Kommunen sind nun nach den Hygiene- und Abstandsvorgaben des Ministerums verpflichtet zur Schulöffnung die erforderliche Infrastruktur zu schaffen, um allen in den Schulen eine gefahrlose Anwesenheit zu ermöglichen.
Ende April gibt es weitere Aussagen
Bis zum 4. Mai soll nach den bekanntgegebenen Plänen verfahren werden. Für den 30. April ist die nächste Gesprächsrunde zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin geplant. Anschließend wird es weitere Festlegungen geben. Geplant ist ab 4. Mai die vierten Grundschulklassen wieder zu unterrichten, danach die Jahrgänge, die im Schuljahr 2020/2021 ihre Prüfungen haben.