Düsseldorf: Corona-Erlass – Kleine Geschäfte öffnen, aber keine Veranstaltungen bis Ende August
Mit Spannung war die Einigung des Bundes mit den Ländern erwartet worden, von der viele eine Lockerung der Corona-Maßnahmen erhofft hatten. Das Fazit: Es wird gelockert, aber die Kontaktbeschränkungen bleiben noch mindestens bis zum 3. Mai bestehen. In NRW sollen Schüler*Innen, die vor den Abschlussprüfungen stehen, bereits in der nächsten Woche wieder zur Schule gehen. Kitas bleiben geschlossen, andere Schüler*Innen sollen nach und nach im Mai wieder unterrichtet werden. Für viele ein Schock: Es gibt ein Veranstaltungsverbot bis zum 31. August. Damit sind die große Rheinkirmes, viele Schützenfeste, Konzerte, das Open-Air-Kino und Sportveranstaltungen in diesem Sommer nicht möglich.
Das Land NRW hat sich gemeinsam mit den anderen Bundesländern und Kanzlerin Merkel auf folgende Lockerungen geeinigt.
Ab Montag (20.4.) gilt
> Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen
> Fahrradhändler, Autohändler und Buchläden dürfen öffnen
> Abschlussprüfungen in Schulen sollen vorbereitet werden
> Bibliotheken an Unis und Hochschulen dürfen öffnen
> Schrittweise Wiederaufnahme des Schul-, Hochschul- und Universitätsbetriebs ab 4. Mai
Für alle Maßnahmen gelten die Hygiene- und Abstandsvorgaben.
Geschlossen sind weiterhin
> Restaurants, Bars, Kneipen und Hotels
> Dienstleistungsbetriebe, bei denen körperliche Nähe unabdingbar ist. Ausnahme: Friseure dürfen ab 4. Mai unter Auflagen arbeiten
> Kindertagesstätten
Verboten sind alle Großveranstaltungen bis zum 31. August. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen, religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltung sind nicht erlaubt.
Private Reisen und Besuche von Verwandten sind nicht erlaubt.
Regelung für Schulen
Wie genau der Start der Schulen aussehen wird, gibt Schulministerin Yvonne Gebauer am Donnerstag (16.4.) bekannt. Da Schulen Ländersache sind, wird es eine Regelung für das Land NRW geben.