Düsseldorf: Corona-Notbetreuung für Kinder in Schulen wird ausgeweitet
Für Eltern mit Berufen in der kritischen Infrastruktur ist die Betreuung ihrer Kinder, die die Klassen 1 bis 6 besuchen, ab Montag (23.3.) auch an den Wochenenden und in den Osterferien möglich. Die Regelung wurde vom Ministerium für Schule und Bildung außerdem so erweitert, dass auch Eltern Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, wenn nur ein Elternteil in dem definierten Berufsfeld tätig ist und keine andere Betreuung organisiert werden kann.
Die Schulen wurden am Freitag (20.3.) in einer Mail vom NRW-Ministerium für Schule und Bildung informiert, dass die Notbetreuung ausgeweitet wird. Weiterhin ist der Kreis der zu betreuenden Kinder auf die beschränkt, deren Eltern in Berufen der kritischen Infrastruktur tätig sind und keine andere Betreuung organisiert werden kann. Allerdings haben nun auch Eltern und Alleinerziehende Anspruch, wenn nur ein Elternteil in den festgelegten Berufen arbeitet. Bisher mussten beide darin tätig sein. Die Notbetreuung erfolgt an den Schulen für Schüler*Innen der Klassen 1 bis 6 sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag. Ausgeweitet wird das Angebot auf die Wochenenden und auch in den Osterferien, die am 6. April beginnen, ist eine Betreuung sichergestellt.
„Die Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation anzupassen. Damit leisten die Schulen einen noch größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz verzichten können,“ erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.