Düsseldorf: NRW-Landesregierung appelliert dringend zu Hause zu bleiben
Da Teile der Bevölkerung den Ernst der Lage noch nicht verstanden haben, schärft die NRW-Landesregierung die Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung nach. Ministerpräsident Armin Lachet appelliert: “Bleiben Sie zu Hause”. Obwohl viele Einrichtungen bereits geschlossen wurden, drängte es die Menschen bei dem Frühlingswetter vor die Tür. Deshalb wurden weitergehende Maßnahmen beschlossen und auch in Düsseldorf bleiben die Spielplätze nun zu. Daneben wurde eine Soforthilfe in Höhe von 150 Millionen Euro für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angekündgt. Am Donnerstag 19.3.) soll es einen Wirtschaftsgipfel der Landesregierung mit Vertretern der Wirtschaft, den Sozialpartnern und Banken geben.
Armin Laschet appellierte eindringlich an die Bevölkerung
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Entwicklung der Infektionen mit dem Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur dynamisch, sondern dramatisch. Es muss nun der Letzte verstehen: Wir befinden uns in einer schweren Krise – für die Gesundheit, für den Wohlstand und für den Zusammenhalt in unserem Land. Die Landesregierung arbeitet Tag und Nacht daran, die Corona-Virus-Pandemie einzudämmen. Wir arbeiten dabei eng mit der Bundesregierung, aber auch im Länderkreis und mit unseren Freunden in Belgien und den Niederlanden zusammen. Nur gemeinsam werden wir es schaffen, das Virus erfolgreich zu bekämpfen und möglichst viele Menschenleben zu retten. Es geht um Leben und Tod. So einfach ist es. Und so schlimm.“
Nach dem ersten Erlass von Sonntag (15.3.) wurden nun weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie zur Stärkung der medizinischen und pflegerischen Infrastruktur in NRW beschlossen. Das wurde notwendig, da sich die Zahl der Infizierten in den vergangenen vier Tagen auf 3060 Erkrankte verdoppelt hat und 12 Patienten verstorben sind. Da offenbar viele Menschen den Ernst der Lage noch nicht erkannt haben, zielen die Maßnahmen darauf ab, die Anzahl sozialer Kontakte in der Bevölkerung weiter zu reduzieren und so die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Information des Landes NRW auf der Corona-Internetseite, Foto: Land NRW
Zu diesem Zweck wurden folgende Maßnahmen beschlossen, die ab sofort gelten.
> Der Betrieb folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote muss eingestellt werden: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen.
> Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.
> Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc.. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.
> Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken und Großhandelsgeschäfte dürfen bis weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag). Dabei müssen sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.
> Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.
> Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.
Den Erlass mit allen angeordneten Maßnahmen gibt es unter www.land.nrw/corona.
Soforthilfe für Krankenhäuser
Die Krankenhäuser in NRW sowie weitere Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung erhalten zusätzliche Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro als Soforthilfe. Damit sollen die erheblichen Bedarfe aufgrund der Erfordernisse zur Bewältigung der Corona-Pandemie, wie Schutzmasken, Kittel und Beatmungsgeräte, finanziert werden.
Wirtschaftsgipfel der Landesregierung
Das Coronavirus macht nicht nur gesundheitliche Probleme. Es ist eine ernste Herausforderung für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat dazu bereits viele Gespräche geführt und kurzfristige Maßnahmen für in Not geratene Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg gebracht. Am Donnerstag (19.3.) wollen sich Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sowie Finanzminister Lutz Lienenkämper mit den Spitzen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft, den Sozialpartnern und Banken- und Sparkassenverbänden in einer Videokonferenz austauschen. Ziel ist, die Unterstützungsprogramme weiter auszubauen und passgenaue finanzielle Hilfen für Betroffene bereitzustellen.