Düsseldorf: Land NRW schränkt öffentliches Leben weiter ein
Am Sonntag (15.3.) teilte die Landesregierung NRW weitere Einschränkungen mit. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Amüsierbetriebe geschlossen und strenge Auflagen für Einkaufszentren gemacht. Die Bundesregierung kündigte die Schließung der deutschen Grenzen nach Frankreich, der Schweiz, Österreich und Dänemarkt an. Ab Montagfrüh (16.3.) dürfen nur noch Pendler und Warenlieferungen passieren.
In einer Kabinettsitzung hat die NRW-Landesregierung beschlossen:
> dass nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land sollen eingestellt werden. Ab Montag (16.3.) müssen alle „Amüsierbetriebe“ wie Bars, Clubs, Diskotheken, Prostitutionsbetriebe, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen.
> Ab Dienstag (17.3.) ist der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Außerdem sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.
> Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, Shopping-Centern oder Outlets ist nur noch zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt. Damit soll vermieden werden, dass sich Schüler*Innen hier in größeren Gruppen treffen.
> Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.
> Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben Banken, Einzelhandelsbetriebe – vor allem für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Coronavirus verhindern.
„Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen,“ erklärt Ministerpräsident Armin Laschet.
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.