Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel schlägt ein Diagnostikzentrum für Corona vor
Ein Zentrum zur Diagnostik des Coronavirus für Düsseldorfer Bürger – das hat am Freitag (28.2.) Oberbürgermeister Thomas Geisel vorgeschlagen. Die Stadt werde dafür umgehend ein Gebäude zur Verfügung stellen. Von der Kassenärztlichen Vereinigung erwartet Geisel, dass Personal abgeordnet wird. Nach seiner Vorstellung soll das Corona-Diagnostik-Zentrum noch an diesem Wochenende den Dienst aufnehmen. Es könne die Praxen der niedergelassenen Ärzte in Düsseldorf entlasten – und eine Anlaufstelle für die Bürger sein.
Krisengespräch
Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel hat am Freitag Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), der Universitätsklinik Düsseldorf, sowie Beigeordnete und Amtsleiter zu einem Gespräch eingeladen, um mit ihnen die Lage in Bezug auf das Coronavirus zu erörtern: „Wir beobachten die Situation sehr genau und sind sehr gut auf den Ernstfall vorbereitet. Es ist wichtig, ‘Ruhe zu bewahren’. Nach heutigem Stand scheint es nicht erforderlich, Großveranstaltungen abzusagen oder Kindergärten und Schulen zu schließen. Wie das heutige Treffen wieder einmal gezeigt hat, ziehen in der Landeshauptstadt alle Akteure an einem Strang, wenn die Lage es erfordert. Ich bedanke mich herzlich für die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten.“
Als Service hat die Stadt auf ihrer Homepage (duesseldorf.de) heute einen Live-Ticker mit Informationen zum Coronavirus eingerichtet und ein Informationstelefon unter der Rufnummer 0211-8996090 geschaltet.
Düsseldorfer Fragen zum Coronavirus
Die nachfolgenden Fragen und Antworten stellten Bürger zum Coronavirus der Stadt.
Wie schütze ich mich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus?
Der wirksamste Schutz vor einer persönlichen Ansteckung sowie einer Ansteckung anderer Menschen mit dem Corona-Virus ist laut dem Robert Koch Institut eine gute Händehygiene, eine korrekte Husten- und Niesetikette und ein bis zwei Meter Abstand zu möglicherweise erkrankten Menschen einzuhalten. Einzelheiten unter www.infektionsschutz.de.
Was ist zu tun, wenn man sich krank fühlt?
Wer sich krank fühlt und unsicher ist, was mit ihm los ist, sollte zunächst mit seinem Hausarzt telefonieren – und nicht gleich die Praxis aufsuchen. Der Hausarzt ist der erste Ansprechpartner, nicht die Krankenhäuser oder die Gesundheitsämter. Alle Hausärzte sind von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung darüber informiert worden, was sie zu tun haben.
Was ist zu tun, wenn ein Mensch mit einer als Corona-Virus-Patient identifizierten Person in Kontakt gekommen ist?
Falls jemand aus dem Familien-, Freundes-, Kollegen- oder Bekanntenkreis infiziert wurde, sollten Betroffene das Gesundheitsamt anrufen, da die Verfolgung von Kontaktpersonen für die Bekämpfung des Virus von großer Bedeutung ist. Das Gesundheitsamt wird Betroffene ohne Krankheitssymptome zunächst unter eine 14-tägige häusliche Quarantäne stellen. „Häusliche Quarantäne“ heißt: Der Betroffene darf seine Wohnung oder sein Haus nicht verlassen, was durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontrolliert wird. Sollte der Betroffene in dieser Zeit Krankheitssymptome verspüren, muss er sich zunächst telefonisch an seinen Hausarzt sowie an das Gesundheitsamt wenden.
Was bedeutet häusliche Quarantäne?
Häusliche Quarantäne bedeutet die Trennung des Betroffenen von anderen Menschen, um die Ausbreitung der Infektion zu vermeiden. Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen lebensnotwendigen Gütern kann in diesem Fall zum Beispiel durch Lieferservices oder Nachbarn sichergestellt werden.
Was ist zu tun, wenn jemand selbst mit dem Corona-Virus infiziert ist und keine Krankheitssymptome zeigt?
Wer mit dem Corona-Virus infiziert ist und keine Krankheitssymptome zeigt, wird zunächst in häuslicher Quarantäne bleiben müssen. In dieser Zeit wird sich das Gesundheitsamt täglich mit dem Betroffenen in Kontakt setzen, um seinen Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten.
Was muss getan werden, wenn jemand mit dem Corona-Virus infiziert ist und Krankheitssymptome zeigt?
Wenn ein Patient mit dem Corona-Virus infiziert ist und Krankheitssymptome zeigt, wird er in einem Krankenhaus stationär aufgenommen. Er wird dort behandelt. Parallel dazu informiert das Gesundheitsamt bekannte Kontaktpersonen. Für Arbeitgeber: Menschen die seitens des Gesundheitsamtes unter Quarantäne gestellt wurden, dürfen ihr Zuhause nicht verlassen. Besonders kleinere Betriebe sollten bereits jetzt überlegen, was sie in einer solchen Situation tun können, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können. Überall dort, wo sich mobile Arbeit anbietet, sollte sie bereits jetzt als Lösung in Betracht gezogen werden.
Wer zahlt den Verdienstausfall für einen unter häuslicher Quarantäne stehenden Patienten?
Ein Patient, der unter Quarantäne steht, ohne tatsächlich krank zu sein, kann seiner Arbeit im "Home Office" nachgehen. Voraussetzung ist, dass sich die Arbeit auch von zu Hause aus erledigen lässt und dass die Arbeitsmittel dazu vorhanden sind. Wer seine Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen kann, muss nicht auf sein Gehalt verzichten. Wird man nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt, bekommt der Betroffene für die ersten sechs Wochen der Quarantäne das Nettogehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Der Arbeitgeber kann sich das Geld auf Antrag von der anordnenden Behörde erstatten lassen.
Kann ein Arbeitnehmer einfach zu Hause bleiben, weil er Angst hat, sich anzustecken?
Arbeitnehmer dürfen nicht zu Hause bleiben oder eigenständig ins Home Office gehen. Auch wer Angst hat, sich auf dem Weg ins Büro oder am Arbeitsplatz mit dem Virus anzustecken, muss seiner Arbeit nachgehen.