Düsseldorf: Sonderregeln für E-Scooter an Karneval
Beim "Runden Tisch E-Scooter" wurden am Mittwoch (19.2.) Regelungen zwischen den Verleihern von E-Scootern und dem Ordnungsamt, dem Amt für Verkehrsmanagement sowie der Polizei beschlossen. Generell dürfen E-Scooter auch über die Karnevalstage ausgeliehen und benutzt werden. Allerdings gibt es erweiterte "Parkverbotszonen" im Bereich der Innenstadt, in der kein Mietbeginn und keine Mietbeendigung möglich ist.
Die Regelungen starten an Altweiber-Donnerstag, 20. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 24. Februar. In den beschlossenen erweiterten "Parkverbotszonen" werden bis Donnerstag alle E-Scooter entfernt. Mietbeginn beziehungsweise Mietbeendigung ist in diesen Zonen nicht möglich.
Die erweiterte Parkverbotszonen an den Karnevalstagen
Ab Donnerstag, 20. Februar: Altstadt Rheinkniebrücke, Herzogstraße, Corneliusstraße, Hüttenstraße, Berliner Allee, Hofgarten/ Hofgartenrampe und Oberkasseler Straße.
Zusätzliche Gebiete für Sonntag, 23. Februar: Ecke Luegallee/Oberkasseler Straße, Ecke Niederkasseler Straße/Brüsseler Straße.
Zusätzliche Gebiete für Rosenmontag, 24. Februar: Ecke Merowingerstraße/Kopernikusstraße, Ecke Friedrichstraße/Herzogstraße, Ecke Mecumstraße/ Auf’m Hennekamp, Erasmusstraße, Ecke Corneliusstraße/Herzogstraße.
Die Anbieter haben sich verpflichtet während der Karnevalsstage etwaige Ansammlungen von mehr als fünf E-Scootern in der Innenstadt kurzfristig durch eigene Mitarbeiter entfernen lassen.
Ein Verleih der E-Scootern außerhalb der "Parkverbotszonen" ist im Stadtgebiet während der Karnevalstage weiterhin möglich.
Wichtige Verhaltensregeln für E-Scooter-Nutzung
> Fahren unter Alkoholeinfluss: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
> Wo darf ich fahren: E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, dürfen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Hierbei ist möglichst weit rechts zu fahren.
> Fahrten zu zweit sind eine Ordnungswidrigkeit und nicht erlaubt.
> Es besteht keine Helmpflicht, es wird jedoch empfohlen, einen Helm zu tragen.
> Für E-Scooter gelten dieselben Parkvorschriften wie für Fahrräder. Parken auf Gehwegen ist generell erlaubt, solange dadurch keine Verkehrsteilnehmer behindert oder Wege versperrt werden