Düsseldorf: IDR erklärt Verhandlungen über Neuausrichtung des Großmarktes für gescheitert
Die Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) verhandelte seit mehr als zwei Jahren mit den Händlern des Großmarktes über eine Neuausrichtung auf privatwirtschaftlicher Basis. Dafür wurde eigens die Großmarkthallen Düsseldorf Genossenschaft gegründet. Doch die Mehrheit der Händler schloss sich den Absprachen nicht an und hielt ihre Klagen gegen die Stadt Düsseldorf aufrecht. Die IDR erklärte deshalb am Mittwoch (8.1.) das Scheitern der Verhandlungen.
Lange Tradition
Seit 1936 betreibt die Stadt Düsseldorf den Großmarkt an der Ulmenstraße. Rund 1000 Mitarbeiter in 80 Betrieben bedienen dort jeden Morgen zirka 4000 Kunden mit Obst, Gemüse, Blumen, Fleisch und Fisch. Seit etwa sechs Jahren ringen Stadt und Großmarkthändler um eine Modernisierung miteinander. Das Großmarktgelände soll von 17 auf 6,5 Hektar schrumpfen, die maroden durch moderne Hallen ersetzt werden. Strittig waren die Kosten der Modernisierung, die Höhe der Mieten am neuen Standort und die Höhe von Entschädigungszahlungen.
Das Gelände soll von der städtischen Immobilientochter IDR gestaltet werden. Die Händler gründeten die Großmarkthallen Düsseldorf eG, um den Großmarkt zu betreiben. Allerdings traten dieser Genossenschaft nur ein Bruchteil der Händler bei. Die Mehrzahl der Händler lehnte die Zusammenarbeit ab und wollten auch ihre Klagen gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf als jetzige Grundstückseigentümerin und Betreiberin des Großmarktes nicht zurückziehen. Damit wollten sie sich gegen die Beendigung der öffentlich-rechtlichen Zuweisungen von Verkaufsflächen durch die Stadt an die Händler wehren.
In einem ersten Urteil hatte das Verwaltungsgericht der Klage von zwei Händlern stattgegeben und erklärt, der Großmarkt sei eine Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung. Daher könne die Stadt den Betrieb des Großmarktes nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes nicht gänzlich auf private Dritte übertragen (AZ 3 L 2854/18 und 3 L 2915/18).
Die Händlergenossenschaft reagiert am Donnerstag (9.1.) befremdet über den Abbruch der Verhandlungen. Sie signalisieren weiter Gesprächsbereitschaft und stehen zu dem in langen Verhandlungen entstandenen Mietvertrag. Da die in der Genossenschaft organisierten Händler den größten Teil der Fläche anmieten würden, sehen keinen Hinderungsgrund, den Vertrag zu schließen. Wie IDR-Vorstand Ekkehard Vinçon gegenüber report-D am Donnerstag betonte, kann kein Mietvertrag geschlossen werden, solange die Klagen nicht zurückgezogen sind. Und dazu sind einige Händler nicht bereit.
aktualisiert 09.01.2020, 17 Uhr