Silvester in Düsseldorf: Feuerwerksverbot in der Altstadt
Damit die Besucher im Bereich der Altstadt sicher in das neue Jahr feiern können, gibt es auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot. In ganz Düsseldorf ist das Zünden von Feuerwerk vor dem 31.12.2019 verboten. Und auch in der Silvesternacht gilt: Der eigenen Müll soll mitgenommen und entsorgt werden.
Das Gebiet des Feuerwerkverbots zu Silvester, Grafik: Stadt Düsseldorf
Die Verbotszone erstreckt sich von der Ratinger Straße im Norden bis zur Flinger Straße und dem Gebiet um den Alten Hafen im Süden. Östlich endet die Zone an der Heinrich-Heine-Allee und im Westen am Rheinufer. Dort ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien, verboten. Nicht erlaubt ist Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2, das nur an Erwachsene verkauft werden darf. Jugendfeuerwerk, wie Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel und alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab 12 Jahren abgegeben werden dürfen, sind in der Silvesternacht erlaubt.
Diese Maßnahmen sollen helfen, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren.
Das Feuerwerksverbot gilt von Dienstag, 31. Dezember, 20 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar, 6 Uhr. Es wird nicht wie an Karneval Zugänge geben, an denen das Mitführen von verbotenem Feuerwerk kontrolliert wird. Allerdings weisen Schilder auf das Verbot hin. Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung des Verbots überprüfen und verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper sicherstellen und vor Ort in wassergefüllten Containern vernichten.
Neben dem ausgewiesenen Gebiet in der Düsseldorfer Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen untersagt.
Polizei und OSD mit Großaufgebot
Die Polizei und das Ordnungsamt werden mit einem Großaufgebot in der Silvesternacht im Einsatz sein. Ziel ist die Verhinderung von Straftaten, die Überwachung des Mitführ- und Abbrennverbots und die Einhaltung der Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes.
Feuerwerk in Düsseldorf, Foto: Karina Hermsen
Feuerwehr warnt vor unsachgemäßem Umgang
Die Feuerwehr Düsseldorf warnt vor dem unsachgemäßen Umgang mit Böllern und Raketen, durch die es jedes Jahr zu schweren Verletzungen und auch Brände ausgelöst werden können. So wurden vom Silvesterabend 2018 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2019 157 Menschen durch den Rettungsdienst versorgt und 62 Brandeinsätze gefahren.
Die Tipps der Feuerwehr zum Umgang mit Feuerwerk:
> Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk mit CE-Zeichen und Registrierungsnummer 0589 kaufen und verwenden.
> Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Menschen.
> Vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen. Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten.
> Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
> Feuerwerkskörper und Raketen nicht von Balkonen werfen oder starten. Grundsätzlich Feuerwerk nicht aus der Hand zünden, sondern auf den Boden legen und dann entzünden.
> Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
> Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
> Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
> Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
> Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
> Raketen nur senkrecht starten. Dabei eine Flasche verwenden. Die Flasche muss einen sicheren Stand haben, am besten aus einem Flaschenkasten heraus. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.
> Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
> Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen.
> Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten – dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
> Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
> Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem "Knallen" in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.