Düsseldorf Flughafen: Frau aus Leipzig nach Sprengstoff-Gerede vom Flug nach Singapur ausgeschlossen
Eine 49 Jahre alte Frau aus Leipzig durfte am vergangenen Freitag nicht, wie geplant, nach Singapur fliegen. Dafür hat die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen gesorgt. Der Grund: Erst behauptete die 49-Jährige mehrfach, so die Meldung der Bundespolizei, dass sie Sprengstoff bei sich trage. Dann wollte sie nicht mit der Bundespolizei sprechen und aus der Flugwache abhauen – um ihren Flieger zu erreichen.
Ein schlechter Scherz? Eine Provokation? Oder von allem ein bisschen – das ist unklar. Am Freitagnachmittag soll die Leipzigerin mehrfach vor der Luftsicherheitskontrolle auf Sprengstoff am Körper und im Handgepäck hingewiesen haben. Daraufhin wurde die Kontrollspur gesperrt. Das Gepäckstück der Frau blieb in der Röntgenanlage. Das zivile Kontrollpersonal rief einen Bundespolizisten hinzu. Er habe die Frau zu ihren Äußerungen befragt und sie auf mögliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen aufmerksam gemacht. Die 49-Jährige zeigte sich, laut Bundespolizei, unbeeindruckt. Derweil wurde ihr Handgepäck durchleuchtet und gesondert auf Sprengstoffspuren hin untersucht.
Kein Sprengstoff
Dies ergab: Keine Hinweise auf Sprengstoff. Keine Gefahr. Die 49-Jährige sei aufgrund der Vortäuschung dieser Straftat belehrt und anschließend in die Diensträume der Bundespolizei geführt worden. Darauf habe die Frau provokativ reagiert und jegliche Kommunikation abgewehrt, heißt es in der Mitteilung der Bundespolizei. Daher habe man nicht klären können, was das Gerede sollte.
Kein Flug
Als die Ostdeutsche allerdings versuchte, die Diensträume zu verlassen, war das Maß voll. Nach Rücksprache habe die Fluggesellschaft entschieden, die in Leipzig wohnende Frau vom Flug nach Singapur auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft bekam einen Bericht und muss nun bewerten, ob es vor Gericht geht. Der Vorwurf: Vortäuschen einer Straftat.