Stadt Düsseldorf: Abfall, Tiere, Parken – so sehen die Gebühren 2020 aus
Einige Gebühren in der Stadt Düsseldorf ändern sich im nächsten Jahr. Dabei geht es nicht nur um Erhöhungen, in einigen Bereichen wird es preiswerter. Bei den Steuersätzen gibt es keine Veränderungen.
Die wichtigsten Änderungen, die am 1.1.2020 in Kraft treten:
Straßenreinigung/Abfallgebühren
Die Restmüllgebühren werden im nächsten Jahr durch günstigere Entsorgungskonditionen der AWISTA und gesunkenen Abfallmengen im Durchschnitt um 0,7 Prozent sinken. Das macht für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice 2,88 Euro im Jahr (471,60 alt, 468,72 Euro neu). Um das Aufstellen der Biotonne und der blauen Altpapiertonnen zu fördern, sind diese gebührenfrei, wenn man die Tonnen selber an die Straße stellt. Lediglich für den Vollservice – bei dem Awista die Tonne von ihrem Standplatz abholt und dorthin wieder zurückbringt – wird eine Gebühr von 31,75 Euro erhoben. Das Umweltamt berät Grundstückseigentümer, wie sie ihre Müllgebühren durch einfache Maßnahmen senken können. Dazu gehört das richtige Trennen von Abfällen, so dass sich der Restmüll reduziert, wenn Bio- und Altpapiertonne genutzt werden. Kleine Restmülltonnen sind preiswerter. Informationen dazu gibt es beim Umweltamt unter Telefon 0211-8925050 oder Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de.
Die Gebühren für die Straßenreinigung bleiben unverändert.
Friedhofsgebühren
Die Kalkulation für die Friedhofgebühren erfolgte auf Grundlage von 5.050 Bestattungen, was dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018 entspricht. Die prognostizierte allgemeine Kostensteigerung für die Jahre 2019 und 2020 von insgesamt 3,2 Prozent (1,6 Prozent pro Jahr) sowie Kosten für Sondermaßnahmen zur Instandsetzung der Infrastruktur auf den Friedhöfen werden durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen. Beim Krematorium sinkt die Einäscherungsgebühr für das Jahr 2020 um 1,04 Prozent. Es wird von 6.500 Einäscherungen ausgegangen.
Abwassergebühren
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 darüber entschieden, die Abwassergebührensätze nicht zu erhöhen. Der seit 1. Januar 2008 geltende Schmutzwassergebührensatz bleibt auch 2020 und somit im 13. Jahr in Folge konstant. Im Jahr 2020 beträgt der Satz für die Schmutzwasserentsorgung 1,52 Euro je Kubikmeter und wird nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt. Auch der seit 2011 geltende Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt im Jahr 2020 unverändert 0,98 Euro je Kubikmeter/Jahr oder bei Gründächern 0,49 Euro je Kubikmeter/Jahr. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässernden Fläche ermittelt.
Da abgestellte Leihfahrräder und E-Roller viel Platz belegen, müssen die Betreiber dafür nun Gebühren zahlen
Sondernutzungsgebühren
Die Gebührensätze für Sondernutzungen wie das Aufstellen von Leitergerüsten, Containern, Kabelbrücken sowie das Einrichten einer Baustelleneinrichtungsfläche im öffentlichen Straßenraum werden erhöht.
Je Container werden täglich 4 Euro in der Zone I und 3 Euro in der Zone II fällig. Für Leitergerüste werden je Monat und laufenden Meter – im ersten Monat 4 Euro in der Zone I, 3 Euro in der Zone II, – für jeden weiteren Monat 7 Euro in der Zone I und 6 Euro in der Zone II und nach Ablauf von 6 Monaten 11 Euro in der Zone I und 9,50 Euro in Zone II fällig.
Baustelleneinrichtungsflächen kosten vom ersten bis sechsten Monat 7 Euro in der Zone I und 6 Euro in der Zone II. Nach Ablauf von sechs Monaten werden 11 Euro (Zone I) und 9,50 Euro (Zone II) fällig, nach Ablauf von zwölf Monaten sind es 18 Euro in der Zone I und 14 Euro in der Zone II. Nach Ablauf von 18 Monaten steigen die Gebühren auf 23 Euro in der Zone I und 20 Euro in der Zone II. Für Parkplätze mit Parkuhr oder Parkscheinautomat fallen 15 Euro in der Innenstadt und 5 Euro in der Zone II an.
Neu sind die Gebühren für das Aufstellen von E-Scootern, Leihfahrrädern, E-Rollern und ähnliches im öffentlichen Straßenraum. Zusätzlich werden die Gebühren für Werbeanlagen im Straßenraum teils deutlich erhöht oder neu eingeführt. Die Gebühren für Beleuchtungsanlagen an Großplakattafeln und hinterleuchteten Großflächenvitrinen (Mega-Light, Premiumgroßflächen, City-Light-Board oder ähnliches) betragen im kommenden Jahr 50 Euro beziehungsweise 1.600 Euro.
Handwerkerparkausweis
Handwerker können einen Parkausweis, mit dem ein Fahrzeug in Düsseldorf werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr im eingeschränkten Halteverbot gebührenfrei an Parkscheinautomaten, in Bewohnerparkgebieten sowie in Gebieten mit Parkscheibenregelung abgestellt werden kann, für 150 Euro pro Jahr beziehen (vorher 100 Euro). Damit hat die Stadt die Gebühren auf das Niveau von Vergleichsstädten angeglichen (Stuttgart 240 Euro pro Jahr, Frankfurt 305 Euro pro Jahr sowie 161 Euro für jede weitere Ausnahmegenehmigung, Karlsruhe 150 Euro pro Jahr und Köln 305 Euro pro Jahr sowie 153 Euro für jede weitere Ausnahmegenehmigung).
Die Handwerkerparkausweise werden deutlich teurer
Grund- und Gewerbesteuer
Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2020 unverändert. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 440 v.H., der Hebesatz für Grundsteuer A liegt bei 156 v.H. und der für Grundsteuer B bei 440 v.H..
Hundesteuer
Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Hundehalter in der Landeshauptstadt Düsseldorf nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke. Das bedeutet für alle Hundehalter, die einen Hundesteuerbescheid erhalten haben und bei denen sich an der Situation nichts verändert hat, dass sie keinen neuen Hundesteuerbescheid und keine neue Hundesteuermarke erhalten.