Düsseldorf Dieselskandal: Senat am Oberlandesgericht verurteilt VW zur Rücknahme von zwei Autos
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zweiter VW-Besitzer verurteilt. Dabei geht es um manipulierte Dieselfahrzeuge. Der 18. Zivilsenat unter dem Vorsitz von Martine Stein verurteilte das Autounternehmen dazu, die Fahrzeuge der Kläger zurückzunehmen. Dem einen Kläger müssen 22.000 Euro, dem anderen 24.000 Euro erstattet werden. Zinsen bekamen die Kläger auf den Kaufpreis jedoch nicht zugebilligt.
Es ging um den Dieselmotor der Baureihe EA 189. Der Verstoß gegen die guten Sitten liege in der unternehmerischen Entscheidung, den mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Motor in unterschiedlichen Fahrzeugtypen einzubauen und sodann mit einer erschlichenen Typgenehmigung in den Verkehr zu bringen, urteilte die Düsseldorfer Kammer.
Audi Q3
In dem einen Fall hatte ein Kläger aus Wallenhorst im März 2015 in Neukirchen-Vluyn einen gebrauchten Audi Q3 2,0 TDI für knapp 35.000 Euro gekauft. Damals standen 50.000 Kilometer auf dem Tacho. Mittlerweile hat der SUV 125.000 Kilometer absolviert (Aktenzeichen I-18 U 58/18).
VW Touran
Im zweiten Fall kam der Kläger aus Mönchengladbach. Er kaufte im November 2012 in Düsseldorf einen neuen VW Touran Highline 2,0 TDI für knapp 30.000 Euro. Aktuell hat das Fahrzeug eine Laufleistung von rund 56.000 Kilometer (Aktenzeichen I-18 U 16/19).
Schadenersatz
Der Düsseldorfer Zivilsenat urteilte, die Volkswagen AG habe sich durch ihr Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht. Deshalb müsse sie beide Fahrzeuge zurücknehmen. Weil er das Auto viele Jahre lang in Gebrauch hatte, bekommt der Kläger aus Wallenhorst von ursprünglichen Kaufpreis einen Anteil von rund 22.000 Euro erstattet; der der Kläger aus Mönchengladbach erhält den anteiligen Betrag von 24.000 Euro.
Erste Urteile
Die beiden Entscheidungen des 18. Zivilsenats sind die ersten Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Verfahren, in denen der Hersteller eines Dieselfahrzeugs in Anspruch genommen wird. Mitte November hatte der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits vertragliche Ansprüche gegen einen Autohändler zugesprochen.
Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.