Düsseldorf: Urteil im Nachbarschaftsstreit – Klage gegen Schlüssel-Erweiterung erfolglos
Die Hausbrauerei Schlüssel darf wie geplant ihren Sitz an der Bolkerstraße erweitern und anbauen. Eine Nachbarin hatte dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Montag (2.12.) entschieden, dass die Umbaupläne durch die Nachbarin hinzunehmen seien.
Brauereichef Karl-Heinz Gatzweiler hatte bereits einen Bauvorbescheid für seine Pläne, den Gastraum und die Produktionserweiterung der Hausbrauerei Zum Schlüssel an der Bolkerstraße. Dagegen hatte eine Nachbarin geklagt, weil sie den Bau als rücksichtslos empfand, da er ein Flur- und ein Toilettenfenster verschatte und die Lüftung beeinträchtige.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschied am Montag, dass die Nachbarn dies hinzunehmen habe. In der Begründung hieß es: „Der beabsichtigte straßenseitige Neubau für einen offenen Gastraum und der im rückwärtigen Bereich geplante 11 m hohe Verbindungsbau verletzten nachbarliche Belange nicht. Das Vorhaben sei in einem sogenannten Kerngebiet zulässig. Die Erweiterung der Hausbrauerei stelle sich gegenüber der Klägerin auch nicht als rücksichtslos dar. Sie müsse insbesondere den im Blockinnenbereich geplanten 11 m hohen Anbau dulden, in dem sechs Brautanks aufgestellt werden sollen. Denn in diesem rückwärtigen Bereich verfüge sie über keine genehmigten Räume mit Aufenthaltsqualität. Schließlich beeinträchtige der Neubau ausweislich eines Gutachtens auch nicht die Funktionalität der Lüftungsanlage der Klägerin“.
Beim Oberverwaltungsgericht kann die Klägerin nun noch den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen (Aktenzeichen: 4 K 390/18).