Düsseldorf: Fortuna muss Künstlerin für die Rauten auf dem Auswärtstrikot 2018/19 entschädigen
Fortuna Düsseldorf hat mit seinem Auswärtstrikot 2018 die Urheberrechte der Berliner Künstlerin Heike Klussmann verletzt. Dieser Ansicht ist die zwölfte Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts unter der Vorsitzenden Richterin Jutta von Gregory. Im Urheberrechtsstreit zwischen Fortuna und der Künstlerin empfahl sie am Mittwoch (2.10.) eine außergerichtliche Einigung. Falls die nicht zustande kommen sollte, will die Kammer am 27.November ein Urteil sprechen.
„Eigentor“ würde man das im Fußball nennen. Als Fortuna Düsseldorf 2018 das neue Auswärtstrikot für die Saison 2018/19 vorstellte, betonte der damalige Marketingdirektor des Vereins, Alexander Steinfort, die Heimatverbundenheit der Textilie. Die grauen Rauten auf weißem Grund nähmen die Gestaltung der U-Bahn-Stationen auf der Düsseldorfer Wehrhahn-Linie auf. Mittels virtueller Realität und einer eigenen App wurde das Trikot mitten im Düsseldorfer Kirmesfeuerwerk 2018 hochgezogen – zumindest für alle App-Besitzer und Feuerwerkbesucher.
Kopie des "Kontinuums"
Die Berliner Künstlerin Heike Klussmann hatte auch ganz ohne einen hohen Puls. Sie bewertet das Fußballtrikot schlicht als unrechtmäßige Kopie ihres U-Bahndesigns namens „Kontinuum“ und fordert 50.000 Euro von der Fortuna. Der Anwalt der Fortuna machte am Mittwoch (2.10.) geltend, die Trikot-Rauten seien ganz anders als die an den Wänden der Düsseldorfer U-Bahnstationen. Und überhaupt sieht der Verein einen Unterschied zwischen Kunst an Wänden und Design auf Sportshirts.
Auf dieses Brett wollte die vorsitzende Richterin der Fortuna nicht folgen. Künstlerin Klussmann stehe eine Entschädigung zu. Nach Meinung von Prozessbeobachtern wird die Summe irgendwo zwischen den von der Künstlerin geforderten Summe von 50.000 Euro und den von Fortuna bereits angebotenen 15.000 Euro liegen.
Noch ein Prozess
Der damalige Marketing-Direktor Alexander Steinfort befindet sich unterdessen in einem eigenen Arbeitsgerichtsprozess mit der Fortuna. Er klagt –nach seiner Entlassung – auf Wiedereinstellung.