Zweckentfremdung oder Wohnraumschutz – Der Versuch mehr Wohnraum in Düsseldorf zu generieren
Seit fast drei Jahren setzten sich die Vertreter der Partei Die Linken für eine Zweckentfremdungssatzung in Düsseldorf ein. Bisher scheiterten alle ihre Anträge im Rat, das die anderen Parteien den Schutz des Eigentums höher bewerteten, als den immer prekärer werdenden Wohnungsmarkt. Nun ist die Kommunalwahl 2020 in Sicht und das Problem der Wohnungsnot ist bei allen Parteien auf der Agenda. Daher steht nun die Zweckentfremdung von Wohnraum am Donnerstag (4.7.) an Position 53 d und 53 e und 53 e.a auf der Tagesordnung des Düsseldorfer Rats. Denn jede Fraktion hat ihre eigenen Vorstellungen, wie Leerstand von Wohnraum und Vermietung von Airbnb bekämpft werden soll.
Ampel mit eigenem Antrag
Nach der Ratssitzung im Mai betonte das Ampelbündnis: „Die Fraktionen SPD, Grüne und FDP sind sich einig, dass die dauerhafte Kurzzeitvermietung von Wohnungen und der steigende Leerstand für den ohnehin angespannten Düsseldorfer Wohnungsmarkt Herausforderungen sind, die wir bearbeiten müssen. Wir arbeiten gemeinsam an einer wirksamen und verträglichen Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum“. Als Antrag liegt dem Rat am Donnerstag (4.7.) eine Wohnraumschutzsatzung vor, die sich weitgehend an die Satzung in Münster anlehnt. Manfred Neuenhaus, Fraktionschef der FDP erklärte gegenüber report-D: „ Wir wollen damit messerscharf die gewerblichen Airbnb-Vermieter treffen und die Menschen und Firmen, die Wohnraum bewusst leer stehen lassen. Die Gültigkeit der Satzung umfasst zweckentfremdete Wohnungen ab in Kraft treten der Satzung, wenn sie länger als 12 Monate leer stehen, ohne das eine Renovierung oder Sanierung erfolgt oder im Falle von Airbnb Vermietung für eine kurze Dauer an ständig wechselnde Bewohner erfolgt. Der Antrag sieht eine Befristung der Satzung auf zwei Jahre vor, was ein liberales Prinzip sei, betont Neuenhaus. Denn nach einer Evaluierung nach 20 Monaten könne die Satzung selbstverständlich auf fünf Jahre verlängert werden. Vorschriften und Maßnahmen, wie die Satzung von der Verwaltung durchgesetzt werden soll, enthält der Entwurf der Ampel nicht, da dies Sache des Oberbürgermeisters und der Verwaltung sei. Man wolle keine unnötige Bürokratie aufbauen.
Bestandsschutz für Zweckentfremdung
Das sehen die Linken und der Mieterverein Düsseldorf ganz anders. Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des Mietervereins, kritisiert schon lange die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Airbnb und Umwandlung in Gewerberaum. Rund 3.000 Wohnungen stünden deshalb nicht zur Verfügung, führt er aus. Er plädiert dafür, dass Vermieter von Airbnb dafür eine Genehmigung beantragen müssen, was auch die Verfolgung Zweckentfremdung einfacher mache. Denn die Stadtverwaltung kann ohne Informationen weder Leerstand noch Airbnb-Vermietung verfolgen. Der Mieterverein bemängelt am Antrag der Ampel, dass alle Wohnungen, die schon leer stehen oder gewerblich genutzt werden, nicht unter den Anwendungsbereich der Satzung fallen.
Linke wollen strengere Regelungen
Die Mitglieder der Linken sehen das genauso. Es sei ein Bestandsschutz für Zweckentfremdung und keine Wohnraumschutzsatzung, daher haben sie ihren deutlich weitergehenden Antrag erneut eingereicht. Sie orientieren sich an den Städten Köln und Bonn, wo wesentlich strikter vorgegangen wird. 16 neue Mitarbeiter kümmerten sich in Köln um das Thema und erste Erfolge werden bereits erzielt, betont Lutz Pfundner von den Linken. In ihrem Antrag sehen sie eine Ausgleichszahlung von 475 Euro pro Quadratmeter und Jahr vor, wenn Zweckentfremdung vorliegt. Den Grünen und der SPD werfen die Linken vor, wegen der FDP eingeknickt zu sein. Denn eigentlich hatte Rot-Grün dem Antrag der Linken zur Zweckentfremdungssatzung im Mai bereits zustimmen wollen, sich dann aber von der FDP zu einem neuen Antrag überzeugen lassen.
Die Diskussion im Rat der Stadt wird am Donnerstag sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Bleibt zu hoffen, dass das Thema mit Position 53 auf der Tagesordnung vor der Sommerpause überhaupt noch dran kommt. Denn die Ratssitzung ist zeitlich auf 20:30 Uhr begrenzt.