Verwaltungsgericht erlaubt Zirkusgastspiel mit Wildtieren in Düsseldorf
Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat für den Circus Busch entschieden und damit das Gastspiel im September mit Auftritt der Kamele gestattet. Damit kassiert das Gericht den Düsseldorfer Beschluss von Oktober 2015, der besagt, dass städtische Flächen nicht mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren überlassen werden dürfen.
Immer mehr Kommunen versuchen das Zurschaustellen von Wildtieren bei Zirkusvorstellungen in ihrem Selbstverwaltungsrecht zu regeln. So hatten die Mitglieder des Umweltausschusses in Düsseldorf sich im Oktober 2015 für ein Wildtierverbot bei Zirkusgastspielen ausgesprochen. Doch nun hatte die Klage des Circus Busch vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht Erfolg. Der Zirkus hat Kamele im Programm, die Tierschützer als Wildtiere sehen und deren Haltung im Zirkus nicht artgerecht sei.
Das Wildtierverbot stelle eine unzulässige Beschränkung der Berufsfreiheit dar, befand das Gericht am Donnerstag (4.7.) in einem Eilverfahren. In anderen ähnlichen Verfahren wurde bereits festgestellt, dass einer Zulassung eines Zirkusgastspiels kein wirksames kommunales Wildtierverbot entgegen steht, da es gegen das höherrangige Recht der Berufsfreiheit verstößt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf vertrat weiterhin die Auffassung, dass die Regelungen des Tierschutzgesetzes des Bundes abschließend sind.
Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. (Aktenzeichen: 18 L 1205/19)