Düsseldorf Derendorf: Unfall mit E-Scooter-Geisterfahrer
Der Fahrer eines E-Scooter war am Mittwochnachmittag (26.6.) in verkehrter Richtung auf dem Radweg an der Ulmenstraße unterwegs, als er mit einer Radfahrerin zusammenstieß. Der 50-jährige Unfallverursacher wurde dabei schwer, die Radfahrerin leicht verletzt. Der E-Scooter hatte weder Betriebserlaubnis noch Versicherung und wurde von der Polizei sichergestellt.
Eine 40-jährige Düsseldorferin war am Mittwoch um 16.25 Uhr mit ihrem Fahrrad auf der Ulmenstraße in Richtung Collenbachstraße auf dem Radweg unterwegs. In Höhe Tannenstraße kam ihr ein 50-Jähriger auf einem E-Scooter als Geisterfahrer entgegen. Trotz Ausweichversuchen stießen die beiden zusammen. Der E-Scooter-Fahrer zog sich dabei schwere Verletzungen zu und wurde in eine Klinik gebracht. Die Radlerin verletzte sich leicht. Da der E-Scooter keine Betriebserlaubnis und keine gültige Versicherung hatte, wurde er vor Ort zur Beweissicherung in amtliche Verwahrung genommen. Das Fabrikschild des Rollers wies lediglich chinesische Schriftzeichen aus.
E-Scooter
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen Elektro-Tretroller, E-Scooter, unter bestimmten Voraussetzung auf den Straßen gefahren werden. Allerdings gilt dies nur für E-Scooter, die eine Allgemeine Betriebserlaubnisse vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben, die zwischen sechs und 20 km/h schnell fahren, eine Lenk- oder Haltestange, zwei Bremsen, Licht und eine "helltönende Glocke" haben. Die Maße sind auf 70 Zentimeter Breite, 1,40 Meter Höhe und zwei Meter Länge beschränkt. Alle E-Scooter-Nutzer müssen eine Haftpflichtversicherungen abschließen.