Düsseldorf: Protest gegen Flüchtlingspolitik zum Weltflüchtlingstag
Im Jahr 2001 hat der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) den 20. Juni als Weltflüchtlingstag ausgerufen. Die Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative STAY!, der Verein Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf und Flüchtlingsrat haben den Tag zum Anlass genommen vor dem NRW-Innenministeriums auf dem Kirchplatz in Düsseldorf Bilk gegen die Entrechtung Geflüchteter zu demonstrieren. Mit 70,8 Millionen Menschen weltweit ist nach Angabe des UNHCR die Zahl der Flüchtlinge so hoch wie noch nie zuvor. Mit einem neuen Gesetzt will Deutschland die Zahl der Geflüchteten reduzieren und konsequenter abschieben.
In der Mittagspause waren rund 40 Demonstranten gekommen
Geschockt reagierten die Aktiven in Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsinitiativen in Düsseldorf, als am 11. Juni 2019 vom Bundestag in Berlin das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ verabschiedet wurde. Die Initiativen sehen darin eine massive Entrechtung geflüchteter Menschen in Deutschland. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen halten die neuen gesetzlichen Regelungen für einen Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte.
Rund 40 Teilnehmer hatte die Demonstration am 19. Juni vor dem Innenministerium. Unter ihnen auch die Grüne Landtagsabgeordnete Monika Düker. Sie erklärt gegenüber report-D, dass das Geordnete-Rückkehr-Gesetz in der nächsten Woche im Landtagsplenum diskutiert werden soll. Ziel sei es, dass sich das Land NRW in der Länderkammer für die Verweisung des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss einsetzt.Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, kann aber als "Einspruchsgesetz" von einer Mehrheit in der Länderkammer in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden.
Monika Düker und Oliver Ongaro
Im Vermittlungsausschusses soll erreicht werden, rechtsstaatliche Mindeststandards im Gesetz sicherzustellen. Nach aktuellem Stand sieht dasGesetz vor, Ausreisepflichtige in Haftanstalten unterzubringen, wenn das festgelegte Ausreisedatum um 30 Tage überschritten ist. Bundesweit erhalten die Behörden das Recht, auf der Suche nach Abzuschiebenden Wohnungen zu betreten.
In Ankerzentrum sollen Asylsuchende bis zu 18 Monaten verbleiben, bisher war die Zeit auf sechs Monate beschränkt. Nur für Familie gelten diese sechs Monate weiterhin. Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, Identitätstäuscher und Geflüchte, die ihre Mitwirkung verweigern, sollen in den Ankerzentren verbleiben. Wer durch Täuschung über seine Identität seine Abschiebung zu verhindern versucht, kann den Statuts "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" erhalten, bei dem Wohnsitzauflagen, Arbeitsverbot und Bußgelder drohen. Geflüchtete, denen bereits in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wurde, sollen in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Um Gettobildung zu verhindern kann anerkannten Asylsuchende der Wohnort vorgeschrieben werden, diese Wohnsitzauflage soll ohne Befristung gelten.
Die Flüchtlingsinitiativen kritisieren, dass massive Sanktionen gegen die Geflüchteten verhangen, die Haftgründe für Betroffene massiv ausgeweitet und eine Verhinderung der Integration veranlasst wird. Oft hätten die Geflüchteten keinerlei Möglichkeit ihre Identität nachzuweisen. Trotzdem werden ihnen Arbeitsverboten und Residenzpflicht auferlegt und damit die Integration verhindert.
In mehreren Appellen forderten die Demonstranten am Mittwoch auf, dass Bundespräsident Steinmeier dem Gesetzespaket nicht zuzustimmen soll. Die menschenrechtswidrigen Punkte im Gesetzespaketes müssten korrigiert werden. Abschiebungen nach Afghanistan, Irak, Syrien und Sudan sollen gestoppt werden. Wer im Rahmen der Dublin III Vereinbarungen in Italien, Griechenland oder Bulgarien geduldet ist, soll nicht dorthin abgeschoben werden dürfen. Europa müsse die Abschottungspolitik beenden und die Seenotrettung umsetzen. Die deutsche Flüchtlingspolitik müsse die Menschenwürde und die Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen und humanitär wirken.