Düsseldorf Justiz: Sven Lau bekommt eine zweite Chance
Vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) ist die Haftstrafe gegen den als „salafistischen Hassprediger“ zu fünfeinhalb Jahren verurteilten Sven Lau ausgesetzt worden. Derselbe 5. Strafsenat hatte Lau 2018 wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung Jamwa in vier Fällen hinter Gitter geschickt.
Unter anderem in Düsseldorf soll Lau im September 2014 mit seiner Gruppe unter dem Motto „Pro Halāl“ für eine scharia-konforme Lebensführung geworben haben. Im Juli 2018 war Sven Lau wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Miliz Jamwa zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat einer Haftentlassung von Lau nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe zugestimmt. Die Zeit in Untersuchungshaft wird auf die Haftstrafe angerechnet.
Gutachter und Stellungnahmen
Die Aussetzung der Haftstrafe erfolgte auf Bewährung. Die Bewährungsfrist beträgt fünf Jahre. Während dieser Zeit muss sich Lau an strenge Auflagen halten.
Der Strafsenat hat vor seiner Entscheidung unter anderem Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt und des Aussteigerprogramms für Islamisten eingeholt, dem Lau beigetreten ist. Ein renommierter Sachverständiger wurde zu Rate gezogen; der Generalbundesanwalt nahm Stellung. Nach dem Ergebnis sei davon auszugehen, dass Sven Lau nach der mehrjährigen Haft künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Von seiner ursprünglichen radikal-islamischen Haltung hat er sich deutlich distanziert.