Düsseldorf Oberlandesgericht: Terrorismusanklage gegen 29-Jährigen erhoben
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen Haris C. erhoben. Der Angeklagte ist nach Meinung der Behörde hinreichend verdächtig, im Jahr 2013 die ausländische terroristische Vereinigung „Jaish al-Muhajirin wal Ansar“ (Jamwa) unterstützt zu haben, indem er den Kauf von drei Nachtsichtgeräten zum Preis von 1.440 Euro finanzierte.
Dem Angeklagten sei hierbei bewusst gewesen, dass die Nachtsichtgeräte für den Kampfeinsatz in Syrien bestimmt waren, heißt es. Er handelte im Auftrag von Sven L., der bereits im Juli 2017 rechtskräftig verurteilt wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte ihn wegen Unterstützung der Jamwa zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Zur Hauptverhandlung zugelassen
Der Straftatbestand der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung gemäß Paragraph 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt. Die Anklage wurde mit Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. April 2019 zur Hauptverhandlung zugelassen. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ist die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) angesiedelt.