Düsseldorf: S-Bahn-Führer unterschlägt 5000 Euro
Durch Aufnahmen einer Überwachungskamera konnte die Bundespolizei den Führer einer S-Bahn entlarven, der Geld unterschlagen hatte, die ein Reisender in der Bahn zurückgelassen hatte.
Ein 56-jähriger Nigerianer hatte am Dienstagmorgen (2.4.) die S-Bahn der Linie 6 in Richtung Köln benutzt. Er hatte zwei schwere Koffertrolleys dabei, in denen sich Münzgeld im Wert von 6.000 Euro befand. An der Haltestelle Rheindorf verließ er kurz, ohne sein Gepäck, die Bahn, da er vergessen hatte seine Fahrkarte zu stempeln und dies schnell nachholen wollte.
Doch der Zug schloss die Türen und fuhr ohne den Besitzer der Koffer ab. Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, nahm ein Triebfahrzeugführer (48) die Koffer an sich. Offenbar hatte er den Wert seines Fundes bemerkt. Anstatt die Koffer im Fundbüro abzugeben, ging er am Düsseldorfer Hauptbahnhof zu seinem privaten PKW, entnahm circa 5000 Euro Bargeld und gab nur die verbleibenden 1000 Euro in den Koffern im Fundbüro ab.
Die Mitarbeiter im Fundbüro informierten die Bundespolizei, die den Besitzer der Koffer ermitteln. Der Nigerianer bemerkte das fehlende Geld. Da er das Geld kurz zuvor erst eingeführt und bei seiner Einreise angezeigt hatte, war dies der Nachweis für die Polizei, dass das fehlende Geld beim Fund unterschlagen worden war. Der Reisende hatte das Geld gesammelt, um sich eine Operation in Deutschland ermöglichen zu können.
Durch Auswertungen der Überwachungskamera erhielt die Polizei den Hinweis auf den „Finder“ der Koffer. Die Aufnahmen zeigten, wie der 48-Jährige nach Ankunft im Düsseldorfer Hauptbahnhof nicht sofort das Fundbüro aufsuchte, sondern einen Stopp an seinem Fahrzeug eingelegt hatte. Der dringend tatverdächtige Mann konnte identifiziert werden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittlungsbeamten der Bundespolizei mehrere Tragetaschen voller Münzgeld im Keller. Bei der Vernehmung war der Tatverdächtige geständig, gegen ihn wird nun wegen der Unterschlagung ermittelt.
Die Bundespolizei kann das Geld nun an den Geschädigten zurückgeben.