Düsseldorf: Prozess gegen fiftyfitfty Streetworker mit vielen Widersprüchen
Wer sagt die Wahrheit: Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes(OSD) der Stadt Düsseldorf oder der fiftyfifty Streetworker Oliver O. ? Das muss nun Amtsrichterin Silke Borris klären, doch nach dem ersten Prozesstag stellt sich der Fall als äußerst widersprüchlich dar. Ursprünglich ging es um eine 15 Euro Strafe für Radfahren in der Fußgängerzone, die der Obdachlose Lucazs L. zahlen sollte, als ein OSD Team ihn dabei erwischt hatte. Er folgten Diskussionen, bei denen der Streetworker O. dem Obdachlosen beistand. Nun ist O. angeklagt, denn nach Aussage des OSD soll er eine der Mitarbeiterinnen so stark verletzt haben, dass diese zehn Tage arbeitsunfähig war.
Die Frage
Ob die OSD-Mitarbeiterin sich verletzt hat, als sie körperlich gegen den Streetworker vorgehen wollte oder ob sie von diesem attackiert wurde, soll in dem Verfahren gegen Oliver O. ermittelt werden. Denn die OSD-lerin hat den Streetworker wegen Körperverletzung und tätlichem Angriff bei der Amtsausführung angezeigt.
Die Verhandlung Teil 1
Der Prozess am Montag (11.3.) startete mit Verspätung, da das Gericht eine Kontrolle aller Verhandlungszuschauer inklusive Kopie der Personalausweise verfügt hatte. Die Staatsanwaltschaft formulierte die Anklage gegen Oliver O, dem vorgeworfen wird, sich am 8. November 2017 am Carlsplatz in eine Amtshandlung des OSD gegen den Obdachlosen Lukazs L. eingemischt zu haben und in diesem Zusammenhang der im Einsatz befindlichen OSD-Mitarbeiterin Verletzungen zugefügt zu haben, so dass diese für zehn Tage dienstunfähig war.
Vor der Ratssitzung am 7. März demonstrierten Obdachlose und Streetworker gegen die ihrer Meinung nach schlechte Arbeit des OSD
Die Hintergründe
Die Arbeit des OSD steht seitens der Düsseldorfer Obdachlosen und der Streetworker unter Kritik. Der Vorwurf: Einige Mitarbeiter würden ihre Arbeit mit unangemessenen Mitteln erledigen, ihre Befugnisse überschreiten und regelmäßig Eskalationen provozieren. Vor diesem Hintergrund wurde der Düsseldorfer Ordnungsdezernent im Februar 2019 über vier Fälle informiert, in denen zwei bestimmte OSD-Mitarbeiter immer wieder auffällig wurden. Genau diese Mitarbeiter sind in dem Prozess gegen Oliver O. Involviert. Seitens der Stadt wurden die Vorwürfe kritisiert, alle Mitarbeiter würden nur im Rahmen ihrer Befugnisse ordnungsgemäß arbeiten.
Der Vorfall
Nach Schilderung von Oliver O. hatte das OSD-Team bei dem Einsatz im November 2017 eine Sicherungsverwahrung in Form der Geldbörse des Obdachlosen vorgenommen, da sie Lukazs L. verdächtigten, das Bargeld in der Börse unrechtmäßig zu haben. Der Streetworker hatte in der Vergangenheit mehrere Fälle erlebt, in denen Sicherungsleistungen einbehalten wurden, obwohl die Zusendung eines Bußgeldbescheids per Post vollkommen ausgereicht hätten. So würde die Polizei verfahren und es sei nicht verständlich, warum der OSD es nicht ebenso handhaben würde. Da er wusste, dass das Geld von Lukazs L. von einer Nachzahlung der Arbeitsagentur stammten und damit eine Wohnung bezogen werden sollte, setzt er sich dafür ein, dass die Geldbörse sofort wieder ausgehändigt wurde. In der entstehenden Diskussionen versuchte die OSD-Mitarbeiterin den Streetworker wegzudrücken, wobei sie sich nach Aussage von Oliver O. wohl verletzt hat. Eine Attacke seinerseits sei nicht erfolgt. Die OSD-lerin gab an, sie sei nicht nur attackiert, sie sei auch als "Nulpe" und "Schätzchen" beschimpft worden.
Lucazs L. mit dem OSD am 8.11.2017 am Carlsplatz, wo die Situation eskalierte, Foto: fiftyfifty
Die Aussagen vor Gericht
Über den Vorfall sagten die drei OSD-Mitarbeiter vor Gericht sehr unterschiedlich aus. Während die OSD-lerin sich nach ihren Aussagen schützend zwischen ihren Kollegen und den Streetworker gestellte hatte und daraufhin attackiert wurde, konnte ihre Kollege das so nicht bestätigen. Der dritte OSD-ler verstrickte sich mehrfach in Widersprüche, so dass Staatsanwältin und Richterin ihm mehrfach die Chance boten, seine Aussagen zu korrigieren. Das tat er aber nicht.
Lukazs L., ein weiterer Obdachloser, ein hinzugerufener Streetworker, und eine Polizistin wurden im weiteren Verlauf als Zeugen befragt. Ihre Aussagen konnten den Tatvorwurf nicht klären.
2. Prozesstag
Am 27. März 2019 wird der Fall weiter verhandelt. Dann sollen drei weitere Zeugen aussagen