Düsseldorf: Der Zoll hat eine Spürnase für Bargeld
Seit einem Jahr ist Luke in den Diensten des Hauptzollamts Düsseldorf. Er ist ein Deutscher Schäferhund mit der Spezialausbildung als Bargeldspürhund. Dass die Nase gut ausgebildet ist, zeigen die Bargeldfunde in Höhe von 745.000 Euro bei zwölf Einsätzen.
Schäferhund Luke ist drei Jahre alt und seit dem 26.2.2018 im Dienst des Hauptzollamtes Düsseldorf. Dort absolvierte er zunächst eine dreimonatige Ausbildung zum Spürhund. Die Ausbildung, die in mehreren Abschnitten erfolgte, schloss er im Dezember 2018 erfolgreich ab. Seitdem war er bereits in zwölf Fällen erfolgreich. Bargeld muss zwar erst ab einer Höhe von 10.000 Euro angemeldet werden, aber bei sechs Funden zwischen 7.000 und 23.000 Euro konnte er seine gute Nase unter Beweis stellen.
Wer in Düsseldorf mit größeren Mengen Bargeld anreist, muss damit rechnen die Aufmerksamkeit von Luke zu erregen
Der Düsseldorfer Zoll leitete 2017 fast 570 Bußgeldverfahren wegen nicht angemeldeter Barmittel in einer Gesamthöhe von knapp 12 Millionen Euro ein. Davon wurden 2,7 Millionen Euro noch vor Ort sichergestellt.
"Luke ist uns eine wertvolle Hilfe bei Bargeldkontrollen, die wir im Reiseverkehr durchführen. Gerade im Hinblick auf den gelungenen Einstand sind wir gespannt, wie sich seine Erfolgsbilanz entwickeln wird", so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.
Anmeldepflicht für Zahlungsmittel
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld z. B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von 10.000 EUR unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 EUR nur mündlich und nur auf Verlangen angemeldet werden. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu Zahlungsmittel aus illegalen Quellen, wie z. B. dem Drogenhandel, aufzuspüren und geht damit gegen die organisierte Kriminalität oder terroristischer Aktivitäten vor.
Fotos: Hauptzollamt Düsseldorf