Abfall wird preiswerter, der Abwasserpreis bleibt, das Handwerkerparken wird teurer – die Gebührenänderungen in Düsseldorf für 2019
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat über einige Änderungen bei den Gebühren entschieden, die zum 1. Januar in Kraft treten. Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben im Jahr 2019 unverändert.
Müllkippen an den Sammelstationen sind ein Ärgernis, da hilft es auch nicht immer diese unterirdisch anzulegen
Abfallgebühren
Die Restmüllgebühren werden im neuen Jahr für die Düsseldorfer im Durchschnitt um 2,8 Prozent sinken. So kostet eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice dann 471,60 Euro im Jahr (2018: 486 Euro). Ganz gebührenfrei ist die Biotonne, wenn die Verbraucher sie selber an die Straße schieben (Teilservice). Für 30,53 Euro im Jahr holt die Awista die braune 120-Liter-Tonne von ihrem Standplatz und stellt sie nach Leerung wieder zurück (Vollservice).
Auch die blaue Altpapier-Tonne bleibt im Teilservice gebührenfrei. Um die wilden Müllkippen neben den Sammel-Altpapiercontainern im öffentlichen Straßenraum zu reduzieren, sollen Grundstückseigentümer verpflichtet werden, die blauen Tonnen aufzustellen und zu nutzen. Ziel ist es, weniger Sammel-Altpapiercontainer an der Straßen zu haben.
Als Anreiz für Grundstückseigentümer ihre Müllgebühren zu senken, besteht die Möglichkeit die Restmülltonne in ein kleineres, preiswerteres Modell zu tauschen, wenn Abfälle getrennt und in blauen, gelbe und braune Tonne entsorgt werden. Beim Umweltamt kann man die für ein Grundstück optimale Behälterkombination ermitteln lassen (Kontakt zum Umweltamt unter Telefon 0211-8925050 oder per E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de). Die Gebühren für die Straßenreinigung steigen leicht um durchschnittlich 1,4 Prozent.
Friedhofsgebühren
Die Gebühren für die Friedhöfe wurden auf der Grundlage von 5.000 Bestattungsfällen und 6.500 Einäscherungen berechnet, was dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 entspricht. Da die Kostensteigerung und Kosten für Sondermaßnahmen in Höhe von einer Million Euro aus der Gebührenausgleichsrücklage genommen wurden, bleiben die Kosten für Bestattungen und Einäscherungen für 2019 unverändert.
Abwassergebühren
Die Abwassergebührensätze bleiben im Jahr 2019 stabil bei 1,52 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser und 0,98 Euro je Kubikmeter Niederschlagswasser.
Schrittweise wird der Preis für die Handwerkerparkausweise erhöht: 2019 wird er 100 Euro kosten
Handwerkerparkausweis
Von 50 auf 100 Euro steigt die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis, mit dem ein Fahrzeug in Düsseldorf werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr im eingeschränkten Halteverbot, gebührenfrei an Parkscheinautomaten, in Bewohnerparkgebieten sowie in Bereichen mit Parkscheibenregelung abgestellt werden können. Die Stadt hat den Satz im Vergleich zu den Städten Stuttgart, Frankfurt, Karlsruhe und Köln angepasst, in denen die Handwerkerparkausweise zwischen 150 und 305 Euro pro Jahr kosten.
Grund- und Gewerbesteuer
Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben im Jahr 2019 unverändert. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 440 v.H., der Hebesatz für Grundsteuer A liegt bei 156 v.H. und der für Grundsteuer B bei 440 v.H..
Diese Hunde tragen im nächsten Jahr ihre Steuermarke weiter, es wird keine neue zugeschickt
Hundesteuersatzung
Bereits im vergangenen Jahr hat die Stadt die Abwicklung bei den Hundesteuerbescheiden geändert. Hundehalter in Düsseldorf erhalten nach der Anmeldung ihres Hundes eine Hundesteuermarke für das Tier und einen Steuerbescheid mit Dauerwirkung. Wenn sich an der haltung des Tieres nichts geändert hat, gibt es für 2019 keinen neuen Bescheid/Steuermarke. Die Hundesteuersätze betragen weiterhin jährlich: 96 Euro bei einem Hund, 150 Euro je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden sowie 180 Euro je Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden. Für Hund, die gemäß Landeshundegesetz als gefährlich gelten oder als solche eingestuft wurden gelten folgende jährliche Steuersätze: 600 Euro bei einem Hund; 900 Euro je Hund, wenn zwei solcher Hunde gehalten werden; 1.200 Euro je Hund, wenn drei oder mehr solcher Hunde gehalten werden; 750 Euro, wenn ein gefährlicher Hund gemeinsam mit einem oder mehreren nicht gefährlichen Hunden gehalten wird und 1.050 Euro je Hund, wenn zwei oder mehrere gefährliche Hunde gemeinsam mit einem oder mehreren nicht gefährlichen Hunden gehalten werden.