Düsseldorf: Nur wenige Tierhalter kommen ihren Pflichten für Freigänger-Katzen nach
Seit Dezember 2016 sind die Halter von Katzen, die nicht nur in der Wohnung gehalten werden, verpflichtet, sie zu registrieren, zu kennzeichnen und zu kastrieren. Damit soll die Population der Katzen eingeschränkt werden und die Katzen vor Krankheiten und Verletzungen geschützt werden. Bisher sind nur wenige Halter dieser Pflicht nachgekommen. Das Amt für Verbraucherschutz hat ein Faltblatt über die Kastrationspflicht, den Sinn und den Zweck der Maßnahme, herausgegeben.
Alle Freigänger-Katzen müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert sein
Das Amt für Verbraucherschutz beschreibt in seinem Faltblatt, dass der Geschlechtstrieb für freilaufende Katzen in erster Linie Stress für die Tiere bedeutet. Unkastrierte Katzen und Kater streunen oft tagelang auf der Suche nach potentiellen Partnern umher. "Hauskatzen und verwilderte Katzen haben sich unkontrolliert vermehrt. Viele sind verwahrlost, krank und von Flöhen und Würmern befallen. Damit jedoch die Katzenpopulation erfolgreich und nachhaltig eingedämmt werden kann, muss die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen strikt eingehalten werden", betont der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz, Klaus Meyer. Oft handeln die Katzenhalterinnen und -halter aus falsch verstandener Tierliebe und lassen ihre Katzen nicht kastrieren und registrieren. Die Katzenpopulation ist in Düsseldorf sehr hoch und mit einem Anstieg steigt auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere. Katzen können im Jahr zwei Mal bis zu sieben Junge bekommen. Um eine Vermehrung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert werden. Die Kastration ist für den Tierarzt ein Routineeingriff und auch die Kennzeichnung mittels Mikrochip oder Tätowierung ist unproblematisch.
Verordnung seit zwei Jahren in Kraft
Seit dem 26. Dezember 2016 gilt in Düsseldorf die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen mit dem Ziel, die Anzahl der Katzen zu reduzieren, Revierkämpfe zu vermeiden und Katzen vor Schäden und Schmerzen zu bewahren. Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet.
Im Faltblatt des Amts für Verbraucherschutz wird erklärt, warum Freigänger-Katzen zu kastrieren und zu kennzeichnen sind und was die Halter organisatorisch beachten müssen. Der Flyer liegt in städtischen Einrichtungen, Tierarztpraxen, in Zoohandlungen und im Tierheim aus. Außerdem hat der Katzenschutzbund weitere Informationen zum Thema in einem eigenen Faltblatt zusammengestellt und appelliert an alle Besitzerinnen und Besitzer freilaufender Katzen, der Verordnung zu folgen.
Pflichten der Halter
Halter müssen Freigänger-Katzen eindeutig und dauerhaft kennzeichnen. Das kann durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung erfolgen. Danach muss die Katzen beim Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf registriert werden. Dabei werden Daten des Mikrochips oder die Tätowier-Nummer, Name und Anschrift des Halters, vorhandene Fortpflanzungstätigkeit der Katze (kastriert oder sterilisiert) und Identifikationsmerkmale der Katze wie Fellfarbe oder -zeichnung erfasst. Zudem müssen Änderungen oder eine mögliche Löschung der Daten gemeldet werden.
Verstöße können 1000 Euro Bußgeld nach sich ziehen
Ein Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden und wird vom Amt für Verbraucherschutz überprüft.
Weitere Informationen bekommen Katzenhalterinnen und -halter beim Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0211-8993227. Den Flyer zur Katzenschutzverordnung der Stadt finden sie hier.