Düsseldorf – Schranke
Wer war denn da zugange? Und warum? Das mutet ja erstmal brenzlig an.
Jedenfalls sticht dieses Verbot für Fußgänger schon von weitem ins Auge. Wer sich in der Nähe des ehemaligen Mannesmann-Hochhauses aufhält, wird sich fragen können: Wer hat sich so viel Mühe gemacht, das Zeichen 259 der Straßenverkehrsordnung zweimal täuschend echt auf den Boden zu malen – und welchen Sinn macht es da auf dem Pflaster und mit welchen Folgen für Ignoranten?
Denn diese beiden Verbotszeichen für Fußgänger befinden sich vor und hinter einer kleinen Schranke. Die darf offenbar nicht näher besichtigt werden. Sichtlich schlägt sie zwar weder zur einen noch zur anderen Seite aus. Doch bleibt die Bewegung nach oben, danach die nach unten. Und wer – trotz des Verbots- drunter steht, könnte sich dann den Kopf und andere Körperteile stoßen.
Abenteuer
Ein Knöllchen zieht ein Verstoß nicht nach sich, sagt ein Sprecher der Stadt: Das ist privater Grund. Also kaum ein Ort für Abenteurer. Oder?
Mal angenommen es findet sich ein Draufgänger, der Tabus brechen will. Oder Neuigkeiten ausprobieren.
Schmerztabletten und Anwälte gibt es ja genügend in der Stadt.