Düsseldorf: Minderjährige nach Mitternacht in Disco erwischt
Eigentlich war der Ordnungsdienst der Stadt Düsseldorf am Mittwoch (3.10.) kurz nach Mitternacht auf die Hunsrückenstraße gerufen worden, weil sich Anwohner über die Lautstärke beschwerten. Bei der Kontrolle entdeckten die OSD-Mitarbeiter in einer Disco zahlreiche Jugendliche unter 18 Jahren, die zu dieser Uhrzeit dort nicht mehr hätten sein dürfen.
In einer Discothek auf der Hunsrückenstraße wurde am Dienstagabend in den 3. Oktober hinein gefeiert. Kurz nach Mitternacht beschwerten sich Anwohner beim städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD), da Jugendliche auf der Straße lärmten. Die OSD-Mitarbeiter trafen einen 16-Jährigen unweit der Disco an, der sich stark alkoholisiert nicht mehr auf den Beinen halten konnten. Seine Begleiter hatten ihn bereits in die stabile Seitenlage gebracht und einen Rettungswagen alarmiert.
Den Einsatzkräften fielen in der Discothek mehrere Jugendlich auf, die augenscheinlich minderjährig waren. Sie forderten Verstärkung durch die Polizei an und kontrollierten die Gäste des Clubs. Dabei wurden die Personalien von 14 Minderjährigen erfasst, die sich gemäß Jugendschutzgesetz nicht mehr dort hätten aufhalten dürfen. Vier Personen rechtfertigten ihre Anwesenheit mit einem so genannten "Muttizettel", mit dem die Eltern die Aufsicht an einen volljährigen Begleiter übertragen hatten. Die angegebenen Verantwortlichen waren in diesen Fällen so betrunken, dass sie nicht mehr in der Lage waren, Aufsicht zu führen.
Nach Paragraph 4 des Jugendschutzgesetzes ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Aufenthalt in Gaststätten nur gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet.
Der Inhaber der Disco protestierte gegen die Kontrolle des OSD und der Polizei und bezeichnete sie als "reine Schikane". Der Türsteher gestand ein, dass er alleine die Mengen von Jugendlichen und Erwachsenen am Einlass nicht habe kontrollieren können. Neben einem Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz erwartet den Inhaber nun die Überprüfung seiner Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender, was bis zum Konzessionsentzug führen kann.