Düsseldorf: Mieter wehren sich gegen Berliner Grundstücksgesellschaft
In das Haus an der Lessingstraße 25 in Düsseldorf-Oberbilk kehrt keine Ruhe ein. Einige der ehemals 25 Bewohner haben bereits aufgegeben und sind ausgezogen. Denn der neue Besitzer, die HMS 2. Grundstückgesellschaft, lässt sich immer neue Aktionen einfallen, um das Leben in dem Mietshaus unangenehm zu gestalten. Doch als am 30. Juli Handwerker versuchten die Wohnungstüren auszubauen, wehrten sich die Mieter. Nach einer einstweiligen Verfügung kam es am Freitag (17.8.) zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dabei stellte die Richterin klar, dass der Eigentümer zu weit gegangen sei. Sanierungs- und Renovierungsarbeiten müssen nun mindestens eine Woche vor Durchführung angekündigt werden und dabei muss auch beschrieben werden, welche Arbeiten erfolgen sollen.
Ein erster Housing-First Ansatz
Ehemalige Wohnungslose fanden in dem Haus an der Lessingstraße ein neues zu Hause, nachdem die Ordensgemeinschaft der Armen Brüder, heute Franzfreunde, mit Spendengeldern von fiftyfifty das Haus um die Jahrtausenwende gekauft hatte. Neben Wohnungen gibt es hinter der roten Klinkerfassade auch große und kleine Wohngemeinschaften. Die Wohnung sind nicht hochwertig, aber sie geben den Menschen eine Heimat, die den Sprung von der Straße in eigenen vier Wände geschafft haben. Das war die Idee beim Kauf des Hauses, weshalb fiftyfifty Spendengelder für den kauf zur Verfügung gestellt hatte.
Hinter der roten Klinkerfassade gibt es viel Unruhe
Ordensgemeinschaft versilberte Immobilie
Groß war deshalb die Empörung, als im Januar 2017 bekannt wurde, dass die Ordensgemeinschaft die komplette Immobilie an einer Berliner Grundstücksgesellschaft verkauft hatte. Schnell keimte der Verdacht bei fiftyfifty auf, dass die Mieter nun vor die Tür gesetzt werden, um die Wohnung auf dem knappen Immobilienmarkt in Düsseldorf teuer neu vermieten zu können. Die Franzfreunde versicherten, dass sie dies mit dem neuen Eigentümer besprochen hätten und alle Mieter bleiben dürften.
Grundstücksgesellschaft ohne soziale Ausrichtung
Doch schon bald erhielten die Mieter erste Angebote, gegen einen Abschlagszahlung von bis zu 2.500 Euro auszuziehen. Mehrfach änderte der neue Eigentümer die Zuständigkeiten der Immobilienverwaltung und der Bankverbindungen. Daraus entstehende Verwirrungen bei der Bezahlung der Mieten nutzte die HSM, um Räumungsklagen einzureichen. Da einige Zimmer der Wohngemeinschaften mittlerweile leer stehen, bestellte der Eigentümer Handwerker, die Renovierungsarbeiten erledigen sollten. Dabei entfernten sie im Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss Wohnungstüren, obwohl die zu renovierenden Räume im ersten Obergeschoss lagen. Die Mieter ließen sich dies nicht gefallen. Nach einer einstweiligen Verfügung mussten die Türen wieder eingebaut werden.
Rechtsanwalt Jasper Prigge (links) vertrat die Mieter vor Gericht
Richterin gibt Mietern recht
Der Argumentation von Rechtsanwalt Nicklass, der den Eigentümer vor dem Amtsgericht vertrat, konnte Richterin Gottwald vom Amtsgericht nicht folgen. Sie hatte bereits am 30. Juli die einstweilige Verfügung erlassen, da sie im Ausbau der Türen den Verlust der Privatsphäre und des Diebstahlschutzes sah. Sie formulierte einen Vergleich, der dem Eigentümer den Ausbau der Türen untersagt und Handwerkern die Möglichkeit des Zutritts gibt, wenn die Arbeiten angekündigt und erklärt werden. Die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs hat der HMS 2. Grundstücksgesellschaft zu tragen.
Stress für Mieter geht wohl weiter
Die Mieter, die in großer Zahl an dem Verfahren teilnahmen, freuten sich über den Erfolg. Aber ihnen ist klar, dass die Bemühungen des Eigentümers nicht nachlassen werden, mit seiner Immobilie möglichst viel Profit zu erzielen. Da passen sie als Mieter nicht ins Bild.