Düsseldorf: Gedanken zum Wehrhahn-Prozess
Zehn Menschen wurden verletzt, ein Ungeborenes getötet. Der seinerzeitige Ministerpräsident Wolfgang Clement hat kurz nach dem Attentat gesagt: „Die Strafverfolger und das Land werden so lange keine Ruhe geben, bis die Täter gefasst sind“. Das war – bei aller Betroffenheit – keine Anweisung, es war eine politische Absichtserklärung.
Ein Jahr danach war Staatsanwalt Ralf Herrenbrück zusammen mit Dietmar Wixfort, mit dem Leiter der Kripo-Kommission, mit der Abarbeitung von Spuren beschäftigt, die nach allgemeiner Erwartung kaum Erfolgsaussicht in sich bargen. Die Abarbeitung ist zweifellos mit größter Präzision erfolgt, um wirklich keinen Ermittlungsansatz leichtfertig zu vertun. Eine Erfolgsgarantie gibt es auch dabei nicht.
Die Ermittler wussten von den Schwierigkeiten
„Wir werden nichts unversucht lassen“, so hat es Ralf Herrenbrück einmal gesagt. Mit dem Zusatz: „Aber es ist einfach anzunehmen, dass es immer schwieriger wird.“ Niemand soll Herrenbrück nach diesem Urteil sagen, geschweige denn: ihn kritisieren, es sei von den Strafverfolgungsbehörden nicht genügend getan worden. Nach seiner Überzeugung war alles in trockenen Tüchern. Doch das Urteil beweist das Gegenteil.
Ralf S., die „Spur 81“, führte zu den „üblichen Verdächtigen“, denn der politisch Rechtsextreme war in Düsseldorf „bekannt wie ein bunter Hund“. Doch Ralf S. war für die Kriminalisten „kaum einschätzbar“, sagte Wixfort vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in NRW, der den NSU-Morden nachging. Wörtlich: „Er war nicht einzuordnen. Wir sind nicht an ihn ‘rangekommen.“
Falsche Hoffnungen?
Als die Staatsanwaltschaft danach einen Durchsuchungsbeschluss gegen Ralf S. beantragte, habe sich „der Richter sehr schwer getan“, den zu erlassen: „Wir hatten nichts Hartes“, so Wixforth. Als er hörte, Ralf S. habe sich mit dem „Wehrhahn“-Anschlag gebrüstet, „war ich erst skeptisch, sprach- und fassungslos“. Neue Hoffnung war geboren in einem Fall, der von Anfang an aussichtlos erschien. Falsche Hoffnungen, überzogene Erwartung? Auf die Frage, wie er zu der Zeit die Lage einschätze, sagte Wixfort damals: „Ich bin sicher, wir haben den Richtigen! Ja!“ Einen „Dampfplauderer und einen Dummschwätzer“, soll Richter Drees aber auch nach Abhören der Telefonmitschnitte gesagt haben.
Der Angeklagte habe fortwährend gelogen und fabuliert, soll der Vorsitzende Richter Rainer Drees im Urteil gesagt haben. Die Beweislage sei in diesem Indizienprozess nicht als ausreichend für eine Verurteilung zu sehen. Zu viele Widersprüche – auch bei den Zeugen – habe es gegeben. Das Gericht sei dabei, „den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen“, so sagt ein Anwalt der Nebenklage. Der Protest ist bekannt.
Bittere Enttäuschung
Soll sich ein Gericht der Meinung des Volkes beugen, dem Vorwurf, es sei auf dem rechten Auge blind? Ralf Herrenbrück wird bitter enttäuscht sein. Hätte er erst gar keine Anklage erheben sollen, dürfen? Er war von seinen Argumenten überzeugt.
Nüchtern juristisch betrachtet bleibt, das ist – bei allem aktuellen Protest –fast untergegangen, nicht nach Gutdünken entschieden wurde. Dass Rainer Drees nicht allein das Urteil gesprochen hat. Es waren Profis – eine große Strafkammer, die mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt ist. Und wenn die einen formellen Fehler gemacht haben sollten, wird der in der Revision überprüft: vom Bundesgerichtshof. Bis dahin gilt: Auch hohes Recht kann großes Unrecht sein.