Bezirksregierung Düsseldorf: Noch keine bessere Luft, aber einen Zeitplan
Die Bezirksregierung arbeitet derzeit an der Aktualisierung des Luftreinhalteplans Düsseldorf. Geplant ist die Offenlage der Fortschreibung für den 21. August. In Kraft treten könnte er dann zum 1.1.2019.
Für die Aktualisierung des Luftreinhalteplans Düsseldorf werten die Mitarbeiter der Bezirksregierung derzeit die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts aus. Das hatte am 27. Februar geurteilt, dass Städte Dieselfahrverbote verhängen können, die Verhältnismäßigkeit müsse aber gewahrt werden. Oberbürgermeister Thomas Geisel sah sich mit dem Urteil nicht in Zugzwang, sondern verwies auf die Bezirksregierung, die Maßnahmen im Luftreinhalteplan festlegen müsse. Geschehen ist daher seit Februar nichts.
Die Bezirksregierung wird nun aktuelle Berechnungen in den Luftreinhalteplan einarbeiten. Der Zeitplan sieht vor, am 21. August die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf offen zu legen. Die Bürger haben dann die Möglichkeit sich über die Inhalte zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.
Der genauer Zeitpunkt und Ort der Offenlage werden noch bekanntgegeben. Zum 1. Januar 2019 könnte der Luftreinhalteplan in Kraft treten.